Mutterschutzgeld und Beschäftigungsverbot: Besoldung
Verfasst: 18. Jun 2017, 12:39
Hallo in die Runde,
ich stehe vor einigen Änderungen in meinem Leben und finde leider im Internet nicht so richtig Antworten auf meine Fragen - und wäre über Eure Ideen und Euer Wissen zum Thema interessiert.
Meine Situation:
- aktuell Beamtin
- allerdings im Sonderurlaub unter Wegfall der Bezüge mit nur kleinem Einkommen
- ich bin nun schwanger geworden
- im Sommer werde ich wohl als Beamtin (mit Freigabeerklärung des aktuellen Bundeslandes) nach Sachsen-Anhalt wechseln
Wenn ich das Mutterschutzentgelt sowie mögliches Geld im Beschäftigungsverbot (was ich nicht weiß, ob das auf mich zukommt) richtig verstanden habe, dann berechnet sich das auf den letzten 13 Wochen vor der Schwangerschaft. Das wäre bei mir innerhalb des Sonderuralub unter Wegfall der Bezüge. Beim neuen Land habe ich ja vor der Schwangerschaft gar keinen Sold erhalten.
Meine Frage:
- Wie errechnet sich das Mutterschutzentgelt?
- Welchen Betrag (=Rechenweg) erhalte ich, wenn ich ein Beschäftigungsverbot erhalten würde?
- Gibt es da irgendwas schriftliches zu?
Danke für Eure Hilfe!
ich stehe vor einigen Änderungen in meinem Leben und finde leider im Internet nicht so richtig Antworten auf meine Fragen - und wäre über Eure Ideen und Euer Wissen zum Thema interessiert.
Meine Situation:
- aktuell Beamtin
- allerdings im Sonderurlaub unter Wegfall der Bezüge mit nur kleinem Einkommen
- ich bin nun schwanger geworden
- im Sommer werde ich wohl als Beamtin (mit Freigabeerklärung des aktuellen Bundeslandes) nach Sachsen-Anhalt wechseln
Wenn ich das Mutterschutzentgelt sowie mögliches Geld im Beschäftigungsverbot (was ich nicht weiß, ob das auf mich zukommt) richtig verstanden habe, dann berechnet sich das auf den letzten 13 Wochen vor der Schwangerschaft. Das wäre bei mir innerhalb des Sonderuralub unter Wegfall der Bezüge. Beim neuen Land habe ich ja vor der Schwangerschaft gar keinen Sold erhalten.
Meine Frage:
- Wie errechnet sich das Mutterschutzentgelt?
- Welchen Betrag (=Rechenweg) erhalte ich, wenn ich ein Beschäftigungsverbot erhalten würde?
- Gibt es da irgendwas schriftliches zu?
Danke für Eure Hilfe!