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amtsunabhängige Mindestversorgung in Nordrhein-Westfalen ab 2017

Verfasst: 4. Jun 2017, 17:01
von Beamter0071
Liebe Forumsmitglieder,

kann mir hier jemand mitteilen, wie sich aufgrund der Einbindung der Sonderzahlung in die laufenden Monatsbezügen die amtsunabhängige Mindestversorgung in Nordrhein-Westfalen berechnet, wenn man den Familienzuschlag Stufe 1 erhält und keine Kinder hat?

Was würde sich bei einem, zwei oder drei Kindern ändern?

Es wäre schön, wenn ihr hierzu Berechnungen einfügen könnt, vielleicht hat jemand eine Berechnung aus einem aktuellen Versorgungsbescheid zur Verfügung.

Vielleicht hat auch jemand einen hilfreichen Link mit genau diesen Informationen evtl. auch mit Berechnungsfunktion.