Seite 1 von 1
Kostenerstattung Dienstunfall
Verfasst: 20. Jan 2006, 10:41
von Zollschlampe
Hallo Freunde , wie sieht es mit der Behandlungskostenerstattung bei
Dienstunfällen aus ? Wird mir dann auch die Praxisgebühr und der Eigenanteil bei z.B. Massagen und Rezepten abgezogen ?
Für eine fundierte Antwort wäre ich dankbar
Eure
Zollschlampe
Verfasst: 23. Jan 2006, 10:15
von arme Sau
Hallo Zollschlampe,
nun, hatte lange keinen Dienstunfall und kann Dir keine 100% Antwort geben.
Bei mir war es so, das die Kosten meines Dienstunfall (Wege-*) alle Kosten vom Dienstherren übernommen wurden. Jedoch mußte ich diese "normal" verauslagen.
Weder Beihilfe noch PKV wurden beteiligt.
Heißt für mich also, das in Deinem Fall auch die Praxisgebühr vom Dienstherren getragen wird.
Rechnungen hab ich direkt der Personalabteilung eingereicht.
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Gibt es andere Antworten ?
Gruß
arme Sau
Verfasst: 23. Jan 2006, 11:16
von arme Sau
Uuuuups,
nochmal nachgedacht!
Dir als Privatpatient entsteht doch eigentlich keine Praxisgebühr!
Diese wird ja erst von der Beihilfe in Abzug gebracht.
Da Du die Rechnungen aber direkt im Personalbüro abgibst (nicht über die Beihilfe laufen läßt) fällt
keine PG an
----------------------------------------------------------------
andere Meinungen ?
Gruß
arme Sau