Versandverfahren T1 - Teilentladung
Verfasst: 30. Mai 2017, 10:45
Hallo zusammen!
Eine Frage zu Teilentladung:
Es kommt ein LKW mit 2 separaten T1 aber mit einem Raumverschluss. In beiden VBD T1 ist natürlich dieselbe Verschlussnummer eingetragen. Erstes Teil des Gutes mit dem separatem VBD soll in Hamburg an einem HUB entladen werden. Das zweite Teil geht weiter nach Niederlande. Der Empfänger in Hamburg ist ein zugelassener Empfänger. Im ATLAS meldet er die Ankunft der LKW an (NCTS-IN) und nach der Erlaubnis wird die Plombe entfernt. Im Entladebericht wird von ihm vermerkt, dass eine Teilentladung stattgefunden hat und der LKW kommt zu der Zollstelle um neu verplombt zu werden.
Ob der Empfänger eine Teilentladung im Versandverfahren T1 ohne Zollaufsicht durchführen durfte? Im Carnet-TIR Verfahren soll so eine Teilentladung nur im Aufsicht vom Zoll passieren - das ist klar und bei einem Carnet-TIR geht es auch nicht anders. Aber im T1 Verfahren mit zwei separaten T1 und unterschiedlichen Bestimmungsstellen?
Ich kenne solche Vorschriften nur für Carnet-TIR verfahren. Für T1 Verfahren habe ich solche Vorschriften nirgendwo gefunden. Wer kann mir evtl. ein Dokument nennen wo das vorgeschrieben steht? Oder gleich ein Link geben?
Für Eure Hilfe bedanke ich mich rechtherzlich im Voraus!
Eine Frage zu Teilentladung:
Es kommt ein LKW mit 2 separaten T1 aber mit einem Raumverschluss. In beiden VBD T1 ist natürlich dieselbe Verschlussnummer eingetragen. Erstes Teil des Gutes mit dem separatem VBD soll in Hamburg an einem HUB entladen werden. Das zweite Teil geht weiter nach Niederlande. Der Empfänger in Hamburg ist ein zugelassener Empfänger. Im ATLAS meldet er die Ankunft der LKW an (NCTS-IN) und nach der Erlaubnis wird die Plombe entfernt. Im Entladebericht wird von ihm vermerkt, dass eine Teilentladung stattgefunden hat und der LKW kommt zu der Zollstelle um neu verplombt zu werden.
Ob der Empfänger eine Teilentladung im Versandverfahren T1 ohne Zollaufsicht durchführen durfte? Im Carnet-TIR Verfahren soll so eine Teilentladung nur im Aufsicht vom Zoll passieren - das ist klar und bei einem Carnet-TIR geht es auch nicht anders. Aber im T1 Verfahren mit zwei separaten T1 und unterschiedlichen Bestimmungsstellen?
Ich kenne solche Vorschriften nur für Carnet-TIR verfahren. Für T1 Verfahren habe ich solche Vorschriften nirgendwo gefunden. Wer kann mir evtl. ein Dokument nennen wo das vorgeschrieben steht? Oder gleich ein Link geben?
Für Eure Hilfe bedanke ich mich rechtherzlich im Voraus!