erhötes Unfallruhegehalt
Verfasst: 22. Mai 2017, 19:14
Moin moin zusammen,
ich hoffe mir kann hier geholfen werden.
Ich habe einen qualifizierten Dienstunfall erlitten alles anerkannt (Bescheid) und eine MDE von 70 Vorrausetzungen nach §37(2) BeamtVG liegen vor.
es heißt im Gesetzt "... ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der übernächsten Besoldungsgruppe zugrunde zu legen-..." "..... für Beamte der Laufbahngruppe des mittleren Dienstes mindestens nach der Besoldungsgruppe A 9..."
Ich war A8. Bekomme ich jetzt 80% von A10 oder von A9 ?????
Bitte wenn Ihr habt, mit link, zur entsprechenden Verwaltungsvorschrift.
Ich danke euch für eure Mühen mir zu helfen.
Mfg
Bockel
ich hoffe mir kann hier geholfen werden.
Ich habe einen qualifizierten Dienstunfall erlitten alles anerkannt (Bescheid) und eine MDE von 70 Vorrausetzungen nach §37(2) BeamtVG liegen vor.
es heißt im Gesetzt "... ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der übernächsten Besoldungsgruppe zugrunde zu legen-..." "..... für Beamte der Laufbahngruppe des mittleren Dienstes mindestens nach der Besoldungsgruppe A 9..."
Ich war A8. Bekomme ich jetzt 80% von A10 oder von A9 ?????
Bitte wenn Ihr habt, mit link, zur entsprechenden Verwaltungsvorschrift.
Ich danke euch für eure Mühen mir zu helfen.
Mfg
Bockel