Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
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Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
Dann musst du wohl mal den letzten Schritt einleiten.
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Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
UND WAS HAT DIE BAnstPT GESAGT? Bei mir hatten die im ERSTEN Versuch und NACH ZWEI Tagen alles was se brauchten. Und du fragst nicht?derpostler hat geschrieben: ↑02.01.2019 17:30 ...seufz...ANDY ...HR HAT die Anfrage weitergeleitet.
ABER...HR DPDHL sagt : die Bundesanstalt muss die personalakte ANFORDERN
....und ich warte....und warte...und warte...mittlerweile schon 12 monate...und hab letztewoche von HR die auskunft bekommen das es nochmal 12 minate locker dauern kann
...und genau das kann und darf nicht sein...isses aber
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Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
Lieber Andy....hast du denn die letzten Antworten in diesem Thread NICHT gelesen?
Was sie gesagt haben ? ....ei NIX....Sie antworten ja nicht !!! Weder mir...noch Verdi...noch HR. nicht auf Mails...nicht aufs Kontaktformular.
Du hattest wohl Glück...
Was sie gesagt haben ? ....ei NIX....Sie antworten ja nicht !!! Weder mir...noch Verdi...noch HR. nicht auf Mails...nicht aufs Kontaktformular.
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Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
DU SOLLTEST ANRUFEN! WIE KANN JEMAND AN EINER TELEFONISCHEN HOTLINE NICHT ANTWORTEN ?!?derpostler hat geschrieben: ↑03.01.2019 09:48 Lieber Andy....hast du denn die letzten Antworten in diesem Thread NICHT gelesen?
Was sie gesagt haben ? ....ei NIX....Sie antworten ja nicht !!! Weder mir...noch Verdi...noch HR. nicht auf Mails...nicht aufs Kontaktformular.
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Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
So....es geht weiter.
Anrufen hatte ich mehrmals probiert....ewig in der Warteschleife gehangen....und rausgeflogen.
Frustrierent !
...eigentlich hatte ich schon aufgegeben....als jetzt im März nach 14 Monaten Wartezeit plötzlich ein Umschlag im Briefkasten lag mit den Berechnungen.
Und einem Brief.
...durch die hohe Anzahl von Anfragen wegen des ER sind wir überlastet...
....ob es daran lag das ich Verdi eingeschaltet hab oder das mein Antrag irgendwann oben auf dem Stapel ankam weiss ich nicht....eigentlich sollte man meinen das man ja nun zufrieden sein kann endlich Antwort zu haben.
Aber ehrlich....14 monate sind echt zu viel...vor allem weil man ja nicht mal wusste ob man überhaupt in der Warteschlange nach vorne wandert bzw überhaupt drin ist...
Anrufen hatte ich mehrmals probiert....ewig in der Warteschleife gehangen....und rausgeflogen.
Frustrierent !
...eigentlich hatte ich schon aufgegeben....als jetzt im März nach 14 Monaten Wartezeit plötzlich ein Umschlag im Briefkasten lag mit den Berechnungen.
Und einem Brief.
...durch die hohe Anzahl von Anfragen wegen des ER sind wir überlastet...
....ob es daran lag das ich Verdi eingeschaltet hab oder das mein Antrag irgendwann oben auf dem Stapel ankam weiss ich nicht....eigentlich sollte man meinen das man ja nun zufrieden sein kann endlich Antwort zu haben.
Aber ehrlich....14 monate sind echt zu viel...vor allem weil man ja nicht mal wusste ob man überhaupt in der Warteschlange nach vorne wandert bzw überhaupt drin ist...
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Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
Den Eingang des Antrags hätte das Telefongespräch geklärt. Ich hatte bei 2 Anrufen direkt jemand dran. Sobald die Personalnummer dort vorliegt, gibt's auch ne Auskunft zur voraussichtlichen Bearbeitungsdauer. Aber bei 14 Monaten sollten man wirklich jemanden dazu setzen. Da hast du schon recht.derpostler hat geschrieben: ↑16.03.2019 08:35 Aber ehrlich....14 monate sind echt zu viel...vor allem weil man ja nicht mal wusste ob man überhaupt in der Warteschlange nach vorne wandert bzw überhaupt drin ist...
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Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
Ich hab meinen Pensionsrechner etwas aufgehübscht und mit zusätzlichen Berechnungen versehen. Angaben ohne Gewähr.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
Eine tolle Tabelle, aber für Frauen mit Erziehungszeiten nur eingeschränkt verwendbar.
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Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
Seit wann ist dass den gleich? Und der Kindererziehungsergänzungszuschlag?
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Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
Dir ist schon klar, dass hier jemand für sich selbst eine Excel-Tabelle gestrickt hat, und diese freundlicher Weise zur Verfügung stellt, oder?
Wenn Dir etwas fehlt, warum baust Du es nicht selbst ein und stellst es hier dann auch zum Download bereit?
AndyO ist nicht DEIN Dienstleister.
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Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
Für mich war die Tabelle von AndyO eine wertvolle Hilfe für die Entscheidung, in den ER zu gehen, dafür Danke schön. Ich bin männlich, habe Wehrdienst geleistet und auf die Erziehungszeiten zugunsten meiner Frau verzichtet. Alles prima.
Als ich aber jetzt versucht habe, die Pensionsansprüche meiner Frau zu überschlagen, sind wir kläglich gescheitert. Weil die Tabelle aus männlicher Sicht geschrieben wurde, s. Wehrdienst. Aber eben die Thematik Erziehungszeiten komplett ausklammert, die ja überwiegend Frauen betrifft. Wie übrigens die anderen Pensionsrechner auch.
Und das Thema ist eben nicht analog zum Wehrdienst zu sehen, wie AndyO glaubt, weil der Wehrdienst i.d.R. als Dienstzeit zählt, für Erziehungszeiten aber bestimmte Beträge auf die Pension addiert werden. Und es eben noch weitere Punkte wie den Erziehungsergänzungszuschlag zu berücksichtigen gilt.
Belange von Frauen werden allzu häufig unter den Tisch gekehrt, es wäre schön, wenn man auch die Besonderheiten von Beamtinnen berücksichtigt. Auf nicht mehr und nicht weniger wollte ich hinweisen.
Als ich aber jetzt versucht habe, die Pensionsansprüche meiner Frau zu überschlagen, sind wir kläglich gescheitert. Weil die Tabelle aus männlicher Sicht geschrieben wurde, s. Wehrdienst. Aber eben die Thematik Erziehungszeiten komplett ausklammert, die ja überwiegend Frauen betrifft. Wie übrigens die anderen Pensionsrechner auch.
Und das Thema ist eben nicht analog zum Wehrdienst zu sehen, wie AndyO glaubt, weil der Wehrdienst i.d.R. als Dienstzeit zählt, für Erziehungszeiten aber bestimmte Beträge auf die Pension addiert werden. Und es eben noch weitere Punkte wie den Erziehungsergänzungszuschlag zu berücksichtigen gilt.
Belange von Frauen werden allzu häufig unter den Tisch gekehrt, es wäre schön, wenn man auch die Besonderheiten von Beamtinnen berücksichtigt. Auf nicht mehr und nicht weniger wollte ich hinweisen.
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Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
"Bestimmte Beträge"... Wenn ich so was schon lese... Dann gib mal den § an, wo die "bestimmten Beträge" stehen...Tryffa hat geschrieben: ↑11.03.2020 13:51 Und das Thema ist eben nicht analog zum Wehrdienst zu sehen, wie AndyO glaubt, weil der Wehrdienst i.d.R. als Dienstzeit zählt, für Erziehungszeiten aber bestimmte Beträge auf die Pension addiert werden. Und es eben noch weitere Punkte wie den Erziehungsergänzungszuschlag zu berücksichtigen gilt.
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Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
"Nunmehr sollen Beamten auch Kindererziehungszeiten für vor 1991 geborene Kinder gewährt und zwar im gleichen Umfang, wie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung, auf deren Regelung in § 70 SGB VI verwiesen wird. 30 Monate „Dienstzeit“ wird als Kindererziehungszeit für jedes vor 1992 geborene Kind gewährt, für jeden Monat 0,0833 Entgeltpunkte, also maximal 2,5 EP und damit derzeit 75,08 € pro Kind (2,5 x 33,03)."
https://blog.otto-schmidt.de/famrb/2019 ... a-beamtvg/
Also dann zähle 75,08 Euro pro Kind dazu. Maximal 71,75%.
https://blog.otto-schmidt.de/famrb/2019 ... a-beamtvg/
Also dann zähle 75,08 Euro pro Kind dazu. Maximal 71,75%.
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Re: Pensionsberechnung zur 55er-Regelung
Seine Kinder sind doch gar nicht vor 1992 geboren....