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Gehaltskürzung

Verfasst: 17. Apr 2017, 18:36
von Silvikämpft
Liebe Forummitglieder,

hatte jemand von euch schon mal eine Gehaltskürzung aufgrund mangelnder Leistung?

Ich bin A9, geh. Dienst und habe eine neue Tätigkeit begonnen. Nach Ende der Einarbeitung ist mein direkter Vorgesetzter der Meinung, ich würde zu langsam arbeiten, mache zu viele Fehler und droht mit einer Gehaltskürzung.

Kann denn eine Gehaltskürzung so einfach durchgeführt werden?
Oder wird sie erst angedroht und nach einer gewissen Frist – sollte es nicht besser geworden sein – durchgeführt? Ist es denn überhaupt möglich, das Gehalt zu kürzen? Schließlich lasse ich mir nichts zu Schulden kommen. Ich bin nur noch nicht so schnell in der Fallbearbeitung, da ich noch nicht die Routine habe.

Re: Gehaltskürzung

Verfasst: 17. Apr 2017, 18:50
von Ruheständler
Silvikämpft hat geschrieben: 17. Apr 2017, 18:36 ich würde zu langsam arbeiten, mache zu viele Fehler und droht mit einer Gehaltskürzung.
wenn das eine Gehaltskürzung rechtfertigen würde,wären 90 % aller Beamtenbesoldungen weg :shock:
nur wenn es Verfehlungen vom Beamten gegenüber dem Dienstherrn gibt, kann er darüber möglicherweise verfügen,oder wenn Verurteilungen nach dem STGB vorliegen sollten.Also mal ganz ruhig die Sache angehen und Meinungen vom direkten Vorgesetzten sind nicht maßgeblich dafür ob und wann der Dienstherr von einer Gehaltskürzung gebrauch machen will.
Gruß vom Ruheständler

Re: Gehaltskürzung

Verfasst: 17. Apr 2017, 19:04
von Bananen-Willi
Diese Androhung würde ich mal als inhaltsloses Geschwafel sehen. Eine Kürzung der Dienstbezüge ist ausschließlich über ein Disziplinarverfahren möglich. Und ich bezweifele doch sehr, dass die subjektive Sicht deines Vorgesetzten "langsames Arbeiten" hierfür ausreicht.

Was in letzter Zeit aber immer mehr aufkommt, ist die Verweigerung des Stufenaufstiegs. Dies ist quasi eine Gehaltskürzung light. Dabei wird dir zwar nichts weggenommen, aber man verwehrt dir den dir den Aufstieg in die nächste Erfahrungsstufe für einige Jahre durch eine entsprechend schlechte Beurteilung oder manchmal auch durch eine entsprechende dienstliche Einschätzung. Aber da auch dies einen Verwaltungsakt darstellt, blieben immer noch genügend Rechtsmittel. Mir ist kein Fall bekannt, in dem eine 3-Punkte-Beurteilung gehalten hätte und nicht aufgewertet werden musste, wenn dagegen vorgegangen wurde.

Re: Gehaltskürzung

Verfasst: 18. Apr 2017, 12:49
von Mikesch
Der Spruch an sich ist Dummtöch. Gehaltskürzungen gibt es, wie meine Vorschreiber schon erwähnten, nur in einem Disziplinarverfahren.
Dies dürfte, nur weil man langsam ist, kaum Aussicht auf Erfolg haben. Anders wäre die Untätigkeit, die wäre schon disziplinarisch zu belangen. Ob das bei Dir zutrifft oder interpretiert werden kann, können wir nicht beurteilen. Aber selbst dazu haben die Leiter meist nicht die Eier in die Hose...

Was aber möglich ist, Dir bei der nächsten Beurteilung einen rein zu würgen. So weit mir bekannt ist, kann bei einem "entspricht nicht den Anforderungen" eine Rückstufung erfolgen. Den Fall hab ich in meiner Dienstzeit sogar mal bei einem Kollegen erlebt.

So oder so, mehrere besch.. Beurteilungen sind auch so was wie eine "Gehaltskürzung" ;-)

Re: Gehaltskürzung

Verfasst: 18. Apr 2017, 13:24
von Bananen-Willi
Mikesch hat geschrieben: 18. Apr 2017, 12:49 So weit mir bekannt ist, kann bei einem "entspricht nicht den Anforderungen" eine Rückstufung erfolgen.
Rückstufung ist keine Gehaltskürzung im eigentlichen Sinn, aber diese Möglichkeit kam mir noch gar nicht in den Sinn. In diesem Fall kann man den TE aber schwerlich zurückstufen, da er sich im Eingangsamt seiner Laufbahn befindet. Das offene Gespräch suchen dürfte hier wohl die beste Lösung sein, wenn der direkte Vorgesetzte hierfür nicht (mehr) zugänglich ist, dann bei dessen Vorgesetzten, notfalls unter Beiziehung der Personalvertretung. Es sollte wohl auch dem dümmsten Chef klar sein, dass man in einer Einarbeitungs- oder Zurechtfindungsphase keine Höchstleistungen erbringen kann. Aber wenn nach einigen Monaten nach Antritt der Stelle sich immer noch keine Fortschritte abzeichnen, muss ein Vorgesetzter tätig werden. Allerdings nicht so dummdreist wie dieser...

Re: Gehaltskürzung

Verfasst: 19. Apr 2017, 19:20
von Silvikämpft
Vielen Dank für eure Antworten. Das hätte mich auch gewundert, wenn es so einfach wäre, das Gehalt zu kürzen. Bei einem Vorgesetzten, der einen scheinbar auf dem Kieker hat, kann man sich abstrampeln wie man will - so jemand findet immer Gründe für angebliche "Schlechtleistung".

Re: Gehaltskürzung

Verfasst: 20. Apr 2017, 15:30
von Baumschubser
Bananen-Willi hat geschrieben: 18. Apr 2017, 13:24
Mikesch hat geschrieben: 18. Apr 2017, 12:49 So weit mir bekannt ist, kann bei einem "entspricht nicht den Anforderungen" eine Rückstufung erfolgen.
Rückstufung ist keine Gehaltskürzung im eigentlichen Sinn, aber diese Möglichkeit kam mir noch gar nicht in den Sinn. In diesem Fall kann man den TE aber schwerlich zurückstufen, da er sich im Eingangsamt seiner Laufbahn befindet. Das offene Gespräch suchen dürfte hier wohl die beste Lösung sein, wenn der direkte Vorgesetzte hierfür nicht (mehr) zugänglich ist, dann bei dessen Vorgesetzten, notfalls unter Beiziehung der Personalvertretung. Es sollte wohl auch dem dümmsten Chef klar sein, dass man in einer Einarbeitungs- oder Zurechtfindungsphase keine Höchstleistungen erbringen kann. Aber wenn nach einigen Monaten nach Antritt der Stelle sich immer noch keine Fortschritte abzeichnen, muss ein Vorgesetzter tätig werden. Allerdings nicht so dummdreist wie dieser...
Nene, mit Rückstufung ist nur die Erfahrungsstufe gemeint. Jemanden von z.B. A10 nach A9 zu degradieren, ist nur wegen der Arbeitsleistungen vollkommen ausgeschlossen. Selbst ein Diszi wegen kleiner Vorkommnisse erlaubt noch lange keine "Degradierung". Da müssen schon Sachen vorfallen, die fast einen Rausschmiss erlauben würden und davon sind wir hier ja meilenweit entfernt.

Re: Gehaltskürzung

Verfasst: 24. Apr 2017, 06:42
von Hanswurst I.
Erstens Bedarf es für eine Rückstufung der Erfahrungsstufe bzw. sogar Degradierung (A9 auf A8 z.B.) ein förmliches Disziplinarverfahren. Zweitens sind das so ziemlich die letzten "Strafstufen" die man dort finden kann. Nach der Degradierung kommt eigentlich nur noch die Entlassung. Davor gibt es eine Menge anderer Möglichkeiten wie Ermahnung, Weisung etc.

Ich habe bislang nur einmal eine Eskalation bis zur Entlassung erlebt und das hat sich durch ALLE Strafstufen über Jahre durchgezogen wegen massiver Dienstzeitverfehlungen.

Prinzipiell ist es so, dass ein Arbeitnehmer nur eine "mittlere Arbeitsmenge mittlerer Arbeitsgüte" schuldet. Wir hatten neulich erst das Gespräch mit dem Personalchef darüber. Nicht mich betreffend natürlich. Jemand eine Lampe bauen wegen "ich würde zu langsam arbeiten, mache zu viele Fehler" ist nicht so einfach wie sich Dein Vorgesetzter das vorstellt.
Wenn da was kommt würde ich auf jeden Fall einen Rechtsanwalt einbeziehen.

Bis dahin würde ich eine Art "Protokoll" führen über Deine Tätigkeit sofern das möglich ist. Verfehlungen müssen vom Vorgesetzten detailliert aufgeführt werden "ist zu langsam und macht zu viele Fehler" ist nämlich etwas äh... vage.

Re: Gehaltskürzung

Verfasst: 31. Mai 2017, 20:39
von moser
hatte mal einen Kollegen, der sagte : ich habe niemand Arbeit gegeben und diese auch niemand nehmen.

es ist unglaublich, was ich manche Leute anmaßen



kann nur sagen D , weiter so :D :D