Entlassung auf eigenen Wunsch (Rückzahlung Anwärterbezüge..)
Verfasst: 28. Jul 2008, 10:16
Hallo zusammen,
ich habe mich im Internet schon an mehreren Stellen versucht zu informieren, leider habe ich bisher noch keine ausreichende Antwort auf meine Fragen finden können…
Folgender Sachverhalt:
Ich bin zurzeit als Beamter auf Probe bei einer Kreisverwaltung angestellt und bin dort seit einem Jahr mit meiner Ausbildung fertig. Aus diversen Gründen möchte ich im Sommer 2009 den Dienst quittieren und aller Wahrscheinlichkeit nach ins Ausland gehen um dort ein Studium auf einem völlig anderen Gebiet anzufangen.
Da ich zu Beginn meiner Ausbildung ja auch die allseits bekannte Klausel zur Rückzahlung der Anwärterbezüge unterschrieben habe, ergeben sich für mich allerdings einige Fragen:
a) wie hoch ist der Betrag, den ich zurückzahlen muss?
(Wird der Betrag nur um das eine Jahr von 2007-2008 gemindert, oder auch noch um die 10 Monate von Sept. 2008-Juni 2009?)
b) Gibt es irgendwelche Ausschlüssgründe, nach denen ich den Betrag nicht zurückzahlen müsste? (Ich strebe kein Studium für den öffentlichen Dienst o.ä. an)
c) Kann ich die Rückzahlung ohne Probleme zinslos stunden lassen? Wie lange ist eine Stundung möglich? (Da ich noch nicht weiß, wann ich wieder ein geregeltes Einkommen haben werde)
Es mag für euch jetzt erst einmal seltsam klingen, dass ich überhaupt in Erwägung ziehe, den Dienst zu quittieren, da es ja eine sehr sichere Einkommensquelle ist, aber ich habe mir dies schon gründlich überlegt
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand von euch meine Fragen möglichst umfassend beantworten würde…
Dankeschön,
LG
tcdc
ich habe mich im Internet schon an mehreren Stellen versucht zu informieren, leider habe ich bisher noch keine ausreichende Antwort auf meine Fragen finden können…
Folgender Sachverhalt:
Ich bin zurzeit als Beamter auf Probe bei einer Kreisverwaltung angestellt und bin dort seit einem Jahr mit meiner Ausbildung fertig. Aus diversen Gründen möchte ich im Sommer 2009 den Dienst quittieren und aller Wahrscheinlichkeit nach ins Ausland gehen um dort ein Studium auf einem völlig anderen Gebiet anzufangen.
Da ich zu Beginn meiner Ausbildung ja auch die allseits bekannte Klausel zur Rückzahlung der Anwärterbezüge unterschrieben habe, ergeben sich für mich allerdings einige Fragen:
a) wie hoch ist der Betrag, den ich zurückzahlen muss?
(Wird der Betrag nur um das eine Jahr von 2007-2008 gemindert, oder auch noch um die 10 Monate von Sept. 2008-Juni 2009?)
b) Gibt es irgendwelche Ausschlüssgründe, nach denen ich den Betrag nicht zurückzahlen müsste? (Ich strebe kein Studium für den öffentlichen Dienst o.ä. an)
c) Kann ich die Rückzahlung ohne Probleme zinslos stunden lassen? Wie lange ist eine Stundung möglich? (Da ich noch nicht weiß, wann ich wieder ein geregeltes Einkommen haben werde)
Es mag für euch jetzt erst einmal seltsam klingen, dass ich überhaupt in Erwägung ziehe, den Dienst zu quittieren, da es ja eine sehr sichere Einkommensquelle ist, aber ich habe mir dies schon gründlich überlegt

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand von euch meine Fragen möglichst umfassend beantworten würde…
Dankeschön,
LG
tcdc