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Teilstationäre Behandlung

Verfasst: 26. Feb 2017, 12:52
von Impulsschreiber
Hallo zusammen.Ich bin nun fast ein Jahr krank und war kürzlich wieder einmal beim Bahnarzt. Dieser hat mich jetzt aufgrund eines Gutachtens dazu verpflichtet mir eine Tagesklinik zu suchen und dort mit einer teilstationären Behandlung zu beginnen. Meine Frage ist nun, wer übernimmt eigentlich die bestimmt nicht unerheblichen Kosten? Muss ich die Restkosten selber tragen oder übernimmt das das BEV?

Re: Teilstationäre Behandlung

Verfasst: 1. Mär 2017, 13:35
von Hauseltr
Ich meine, dafür ist die KVB zuständig.

KVB Tarif:
Rehabilitationsmaßnahmen (TS 8.9 - 8.12)
Hinweis:
Stationäre und teilstationäre Rehabilitationsmaßnahmen (z.B. Sanatoriumsbehandlun-
gen, Anschlussheilbehandlungen und Heilkuren) werden nach den „Richtlinien für die
Gewährung von Zuschüssen zu den Aufwendungen bei Sanatoriumsbehandlungen und
Heilkuren" der KVB (Anlage 1 zum Tarif der KVB) von der Hauptverwaltung der KVB (Abt.
Rehabilitation) bewilligt.

Re: Teilstationäre Behandlung

Verfasst: 8. Sep 2017, 23:20
von Gloster
Impulsschreiber hat geschrieben: 26. Feb 2017, 12:52 Hallo zusammen.Ich bin nun fast ein Jahr krank und war kürzlich wieder einmal beim Bahnarzt. Dieser hat mich jetzt aufgrund eines Gutachtens dazu verpflichtet mir eine Tagesklinik zu suchen und dort mit einer teilstationären Behandlung zu beginnen. Meine Frage ist nun, wer übernimmt eigentlich die bestimmt nicht unerheblichen Kosten? Muss ich die Restkosten selber tragen oder übernimmt das das BEV?
Du bist verpflichtet, Deinen Hausarzt aufzusuchen, wenn Du dich krank fühlst.
Der Bahnarzt darf Dich einladen und Du mußt Dich von ihm untersuchen lassen.
Verpflichten kann er Dich zu garnichts.
Es ist immer wieder erschütternd, was sich die Kollegen alles erzählen lassen.
Bei einer Einweisung z.B. in die KVB-Klinik mußt Du tariflich mit einer
Zuzahlung von mehreren Hundert Euro rechnen. Kein Mensch kann Dich
dazu zwingen.

Re: Teilstationäre Behandlung

Verfasst: 14. Okt 2017, 12:11
von BilanzFuzzi
wir haben ja heute noch freie Arztwahl und Du kannst zum Arzt gehen, wann Du willst...
Eine Einladung zum Amtsarzt brauchst Du auch nicht Folge zu leisten - aber hierzu muss man ehrlicherweise dann auch sagen, dass Gerichte diese als Indiz dafür interpretieren, dass eine Dienstunfähigkeit vorliegt...

Der Amtsarzt kann Dich nicht dazu verpflichten, eine Tagesklinik aufzusuchen - das ist eine Empfehlung. Vor allen Dingen entscheidest Du selber, ob Du eine ambulante Tagesklinik aussuchst oder einen stationären Aufenthalt - ich nehme mal an, dass teilstationär bei Dir heißt, dass Du morgens in die Tagesklinik gehst und nachmittags wieder nach Hause - oder ?

Vielleicht hast Du ja einen Facharzt, der Dir auch bescheinigt, dass aktuell keine Maßnahme angezeigt ist, insbesondere eine Tagesklinik oder sonstige Maßnahmen - dann mit dem Zusatz, dass Du bei diesem Facharzt eine Gesprächstherapie durchführst. Ob Du dann hingehst oder nicht, bleibt Dir dann überlassen. Und wenn einer einen Nachweis über die Gesprächstherapie will, dann gehst Du öfters zum Arzt und sagst, dass Du mit dem Facharzt gesprochen hast...
In der Regel sind die Amtsärzte auch keine Fachärzte für Psychologie - aus diesem Grunde werden sie dem Befund eines Facharzt auch Glauben schenken (müssen)...