Versorgungsbezüge "Absenkungs"faktor - neuerdings vermindert
Verfasst: 21. Feb 2017, 23:50
Hallo,
in HB erhalte ich seit Ende 2015 Unfallruhegehalt.
Die neue Bezügemitteilung erklärt mir:
Wer kann mir erklären, was es mit diesem Faktor der Verminderung auf sich hat, wo kann ich dazu etwas Verständliches nachlesen, nach welchen Stichwörtern muss ich suchen? (Habe es mit Absenkungsfaktor versucht, aber wurde nicht schlauer.)
2.
Das GBl habe ich gefunden, ich verstehe es aber nicht.
Was wurde warum geändert?
Dann frage ich mich auch: Gilt nicht Bestandschutz? Ich hatte Ende 2015 und im Jahr 2016 keine "Absenkung".
3.
Ich weiß nicht mehr, wo ich die Info gelesen und gefunden habe, dass bei Unfallruhegehalt kein Absenkungsfaktor (oder wie es heißt) zur Anwendung kommt.
Vielleicht war das abhängig vom BL?
Evtl. wäre dann im Zitat oben die Betonung auf "alle" ("für alle Versorgungsempfänger*innen") zu legen?
Ich blicke nicht durch, ich verstehe nicht, um was es geht.
Wenn jemand das in nicht juristischen Worten erklären (übersetzen) kann und Nerv darauf hat, um mir zu helfen, dann danke ich vielmals!
LG
in HB erhalte ich seit Ende 2015 Unfallruhegehalt.
Die neue Bezügemitteilung erklärt mir:
1.Mit Artikel 4 des Gesetzes zur Neuregelung des Besoldungsrechts in der Freien Hansestadt Bremen vom 20.12.2016 (Brem.GBl. Nr. 135) hat der Gesetzgeber für alle Versorgungsempfänger*innen ab 01.01.2017 die ruhegehaltsfähigen Versorgungsbezüge durch Multiplikation mit einem Faktor vermindert. In tatsächlicher Hinsicht werden sich die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge dadurch um ca. 0,4% vermindern.
Der gesetzliche Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Freibetrag wurden berücksichtigt.
Wer kann mir erklären, was es mit diesem Faktor der Verminderung auf sich hat, wo kann ich dazu etwas Verständliches nachlesen, nach welchen Stichwörtern muss ich suchen? (Habe es mit Absenkungsfaktor versucht, aber wurde nicht schlauer.)
2.
Das GBl habe ich gefunden, ich verstehe es aber nicht.
Was wurde warum geändert?
Dann frage ich mich auch: Gilt nicht Bestandschutz? Ich hatte Ende 2015 und im Jahr 2016 keine "Absenkung".
3.
Ich weiß nicht mehr, wo ich die Info gelesen und gefunden habe, dass bei Unfallruhegehalt kein Absenkungsfaktor (oder wie es heißt) zur Anwendung kommt.
Vielleicht war das abhängig vom BL?
Evtl. wäre dann im Zitat oben die Betonung auf "alle" ("für alle Versorgungsempfänger*innen") zu legen?
Ich blicke nicht durch, ich verstehe nicht, um was es geht.
Wenn jemand das in nicht juristischen Worten erklären (übersetzen) kann und Nerv darauf hat, um mir zu helfen, dann danke ich vielmals!
LG