Rücknahme der bereits gewährten Aussetzung der Kürzung von Versorgungsbezügen nachVersAusglG
Verfasst: 5. Feb 2017, 22:57
Liebe Forenleser-und -schreiber,
ich habe folgendes Problem: mit Eintritt in den vorzeitigen Ruhestand zum 1.7.2016 wegen DU beantragte ich die Aussetzung der Kürzung meiner Bezüge aufgrund des VersAusG wegen Scheidung.Ich erhalte nun monatlich 1500 euro,da die Kürzung in Höhe von 240 Euro ausgesetzt wurde. Mein Exmann und ich beziehen beide noch keine Leistung von anderen Versicherungsträgern. Nun erhielt ich ein Schreiben, in welchem mir mitgeteilt wurde , dass diese Kürzung rechtswidrig wäre, ich zitiere:"da bei der Berrechnung des Aussetzungsbetrages keine Saldierung der Anrechte vorgenommen, sondern lediglich dasvon mir erworbene Anrecht, aus dem ichnoch keine Leistungenbeziehen konnte, in Ansatz gebracht wurde". Die Neuberechnung würde "einen vollumfänglichen Wegfall der Bisherigen Aussetzung" bedeuten. Bevor ein entsprechender Verwaltungsakt erlassen wird, erhalte ich die Möglichkeit, mich "zu den für die Entscheidung erhheblichen Tatsachen zu äußern". Ich habe also eine Stellungnahme bis zum 1.3. abzugeben. ??????
wie soll das bitte aussehen , ich habe keine Ahnung, was ich an den Tatsachen ändern kann,wozu ich Stellung beziehen soll ,ich kann nur mitteilen, dass ich , wenn die Kürzung nicht mehr ausgesetzt wird, genau 1250 Euro im Monat habe, das heißt für mich konkret, abzüglich aller Verbindlichkeiten wie VersicherungMiete,Nebenkosten.... noch 450 Euro als Alleinstehende zum Leben habe!! Wenn mir jemand einen Tipp geben kann,wie ich mich verhalten soll, wäre ich euch sehr verbunden.
ich habe folgendes Problem: mit Eintritt in den vorzeitigen Ruhestand zum 1.7.2016 wegen DU beantragte ich die Aussetzung der Kürzung meiner Bezüge aufgrund des VersAusG wegen Scheidung.Ich erhalte nun monatlich 1500 euro,da die Kürzung in Höhe von 240 Euro ausgesetzt wurde. Mein Exmann und ich beziehen beide noch keine Leistung von anderen Versicherungsträgern. Nun erhielt ich ein Schreiben, in welchem mir mitgeteilt wurde , dass diese Kürzung rechtswidrig wäre, ich zitiere:"da bei der Berrechnung des Aussetzungsbetrages keine Saldierung der Anrechte vorgenommen, sondern lediglich dasvon mir erworbene Anrecht, aus dem ichnoch keine Leistungenbeziehen konnte, in Ansatz gebracht wurde". Die Neuberechnung würde "einen vollumfänglichen Wegfall der Bisherigen Aussetzung" bedeuten. Bevor ein entsprechender Verwaltungsakt erlassen wird, erhalte ich die Möglichkeit, mich "zu den für die Entscheidung erhheblichen Tatsachen zu äußern". Ich habe also eine Stellungnahme bis zum 1.3. abzugeben. ??????
wie soll das bitte aussehen , ich habe keine Ahnung, was ich an den Tatsachen ändern kann,wozu ich Stellung beziehen soll ,ich kann nur mitteilen, dass ich , wenn die Kürzung nicht mehr ausgesetzt wird, genau 1250 Euro im Monat habe, das heißt für mich konkret, abzüglich aller Verbindlichkeiten wie VersicherungMiete,Nebenkosten.... noch 450 Euro als Alleinstehende zum Leben habe!! Wenn mir jemand einen Tipp geben kann,wie ich mich verhalten soll, wäre ich euch sehr verbunden.