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Amtsbezeichnung von Anwärtern

Verfasst: 5. Feb 2017, 20:04
von NettenGat5ak
§86 Abs. 2 BBG (Amtsbezeichnungen)
(2) Beamtinnen und Beamte führen im Dienst die Amtsbezeichnung des ihnen übertragenen Amtes. Sie dürfen sie auch außerhalb des Dienstes führen. Nach dem Wechsel in ein anderes Amt dürfen sie die bisherige Amtsbezeichnung nicht mehr führen. Ist das neue Amt mit einem niedrigeren Endgrundgehalt verbunden, darf neben der neuen Amtsbezeichnung die des früheren Amtes mit dem Zusatz "außer Dienst" oder "a. D." geführt werden.
Welche Amtsbezeichnung führt ein Beamtenanwärter während seiner Laufbahnausbildung zum Regierungssekretär (A6)?

Re: Amtsbezeichnung von Anwärtern

Verfasst: 5. Feb 2017, 20:19
von Torquemada
Anwärter führen keine "Amtsbezeichnung". Sie haben eine Dienstbezeichnung.

Re: Amtsbezeichnung von Anwärtern

Verfasst: 5. Feb 2017, 21:57
von Snowflake
Das wäre dann, wenn ich mich nicht täusche, der Regierungssekretäranwärter bzw. die Regierungssekretäranwärterin. :-)

Re: Amtsbezeichnung von Anwärtern

Verfasst: 6. Feb 2017, 13:46
von Hauseltr
Ich würde mal sagen, während der Ausbildung bekleidest du kein "Amt".

Während der Ausbildung zum/zur Regierungssekretär(in) ist man ein so genannter "Beamter auf Widerruf".

https://www.gesetze-im-internet.de/bund ... gesamt.pdf Seite 3: Snowflake hat es bereits beantwortet. Regierungssekretäranwärter bzw. die Regierungssekretäranwärterin.

https://www.ausbildung.de/berufe/beamte ... ngsdienst/

Re: Amtsbezeichnung von Anwärtern

Verfasst: 17. Feb 2017, 10:15
von Monty
Ich stimme meinen beiden Vorrednern zu!

Ob man während der Ausbildung ein "Amt" bekleidet ist mir nicht bekannt.

Re: Amtsbezeichnung von Anwärtern

Verfasst: 17. Feb 2017, 11:25
von Torquemada
Monty hat geschrieben: 17. Feb 2017, 10:15
Ob man während der Ausbildung ein "Amt" bekleidet ist mir nicht bekannt.
Nixe Amte...