ruhegehaltfähige Dienstbezüge bei Teilzeit
Verfasst: 28. Jan 2017, 08:48
Im Moment arbeite ich Vollzeit. Meine ruhegehaltfähigen Dienstbezüge auf Grundlage meines Amts und der Stufe betragen ca 5000€. Der volle Ruhegehaltsatz sind 71,75% bei angenommener Vollbeschäftigung bis zum Ende.
Weiß jemand, wie sich das Ganze entwickeln würde, wenn man von nun an auf eine halbe Stelle reduzieren würde?
Also, dass sich der Ruhegehaltsatz entsprechend des reduzierten Umfangs vermindert ist mir klar (bei einer Reduzierung würde ich quasi nie mehr auf 71,75% kommen, sondern nur noch angenommen auf vielleicht 52,12% - ok.)
Aber hat eine Reduzierung auch eine Auswirkung auf die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge? Oder ergeben diese sich aufgrund des Amts und der Stufe, in der man sich befindet (bleiben dann in meinem Fall bei 5000 trotz Reduzierung, ich würde dann davon 52,12% erhalten - also ändert sich quasi nur der Ruhegehaltsatz oder auch die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge)?
Ich habe diese Frage, weil einige ältere Kollegen felsenfest der Meinung sind, dass sich das Ruhegehalt aufgrund des Durchschnittsverdiensts der letzten drei Jahre berechnet und sie deshalb die letzten drei Jahre immer in Vollzeit arbeiten müssen, um nicht benachteiligt zu sein.
Weiß jemand, wie sich das Ganze entwickeln würde, wenn man von nun an auf eine halbe Stelle reduzieren würde?
Also, dass sich der Ruhegehaltsatz entsprechend des reduzierten Umfangs vermindert ist mir klar (bei einer Reduzierung würde ich quasi nie mehr auf 71,75% kommen, sondern nur noch angenommen auf vielleicht 52,12% - ok.)
Aber hat eine Reduzierung auch eine Auswirkung auf die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge? Oder ergeben diese sich aufgrund des Amts und der Stufe, in der man sich befindet (bleiben dann in meinem Fall bei 5000 trotz Reduzierung, ich würde dann davon 52,12% erhalten - also ändert sich quasi nur der Ruhegehaltsatz oder auch die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge)?
Ich habe diese Frage, weil einige ältere Kollegen felsenfest der Meinung sind, dass sich das Ruhegehalt aufgrund des Durchschnittsverdiensts der letzten drei Jahre berechnet und sie deshalb die letzten drei Jahre immer in Vollzeit arbeiten müssen, um nicht benachteiligt zu sein.