Wiedereinstieg nach Elternzeit Benachteiligungsverbot
Verfasst: 13. Jan 2017, 11:08
Hallo,
habe eine blöde Frage zum Benachteiliungsverbot nach § 23 LBG RLP.
Habe bisher als Obersekretär (A7) einen Dienstposten nach Stellenbewertung A8 inne gehabt.
Steht mir nach der Rückkehr aus der Elternzeit ein A 8 er Dienstposten zu. Dass ich keine Beförderung verlangen kann weiß ich, allerdings wenn ich einen A 7 Dienstposten bekomme, kann ich definitiv nicht befördert werden.
Vielen Dank für konstruktive Meldungen.
Falls jemand ein einschlägiges Urteil hat würde ich mich freuen
Danke!
habe eine blöde Frage zum Benachteiliungsverbot nach § 23 LBG RLP.
Habe bisher als Obersekretär (A7) einen Dienstposten nach Stellenbewertung A8 inne gehabt.
Steht mir nach der Rückkehr aus der Elternzeit ein A 8 er Dienstposten zu. Dass ich keine Beförderung verlangen kann weiß ich, allerdings wenn ich einen A 7 Dienstposten bekomme, kann ich definitiv nicht befördert werden.
Vielen Dank für konstruktive Meldungen.
Falls jemand ein einschlägiges Urteil hat würde ich mich freuen
Danke!