Keine Sonderzahlung für Bremer Beamte unter 3 Jahren
Verfasst: 19. Okt 2016, 21:05
Hallo,
anfang diesen Jahres, habe ich mich von Schleswig Holstein nach Bremen versetzen lassen. (Keine Umsetzung)
Nun habe ich erfahren, dass ich für die kommenden drei Jahre, kein Weihnachtsgeld (Sonderzahlung) bekomme.
Dies steht auch im Beamtenbesoldungsgesetz Bremen von 2016 :
Eine jährliche Sonderzahlung in Höhe von 840,- Euro wird allen Beamtinnen und Beamten in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 mit den Dezemberbezügen gewährt. Diese Sonderzahlung wird zuzüglich zu den Dienstbezügen gezahlt.
Keine Sonderzahlung für drei Jahre nach Diensteintritt erhalten Beamtinnen und Beamte, die in den Dienst nach dem 31. Dezember 2005 eingetreten sind.
Nun meine Frage:
Warum bekommen Beamte in Bremen erst nach 3 Jahren ihre Sonderzahlung und auf welcher Rechtsgrundlage basiert das?
Bei meinem Vorstellungsgespräch Ende 2015 wurde darüber kein Wort verloren.
Über ein paar Antworten würde ich mich freuen.
Bremer 90
anfang diesen Jahres, habe ich mich von Schleswig Holstein nach Bremen versetzen lassen. (Keine Umsetzung)
Nun habe ich erfahren, dass ich für die kommenden drei Jahre, kein Weihnachtsgeld (Sonderzahlung) bekomme.
Dies steht auch im Beamtenbesoldungsgesetz Bremen von 2016 :
Eine jährliche Sonderzahlung in Höhe von 840,- Euro wird allen Beamtinnen und Beamten in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 mit den Dezemberbezügen gewährt. Diese Sonderzahlung wird zuzüglich zu den Dienstbezügen gezahlt.
Keine Sonderzahlung für drei Jahre nach Diensteintritt erhalten Beamtinnen und Beamte, die in den Dienst nach dem 31. Dezember 2005 eingetreten sind.
Nun meine Frage:
Warum bekommen Beamte in Bremen erst nach 3 Jahren ihre Sonderzahlung und auf welcher Rechtsgrundlage basiert das?
Bei meinem Vorstellungsgespräch Ende 2015 wurde darüber kein Wort verloren.
Über ein paar Antworten würde ich mich freuen.
Bremer 90