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Re: Rentenanrechnung auf die Pension

Verfasst: 13. Dez 2016, 11:43
von Hauseltr
Allein schon dieser Passus dürfte eine Erwerbminderungsrente ausschliessen:

In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen (besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung).

Die dir zustehende Rente wird dir nach meiner Meinung erst mit 65 + ausgezahlt und zumindest teilweise mit der Pension verrechnet.

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... _node.html

http://www.beamtenbeihilfe.net/versorgu ... r-beamten/

Re: Rentenanrechnung auf die Pension

Verfasst: 13. Dez 2016, 16:04
von Bahnfuzzy
Wird die Riesterrente da auch irgendwie angerechnet?

Re: Rentenanrechnung auf die Pension

Verfasst: 13. Dez 2016, 20:44
von Torquemada
Bahnfuzzy hat geschrieben:Wird die Riesterrente da auch irgendwie angerechnet?
Nein.

Re: Rentenanrechnung auf die Pension

Verfasst: 15. Dez 2016, 13:46
von Dienstunfall_L
Hallo
@Outbackman: Ich würde zunächst bei der DRV eine Kontenklärung machen lassen und eine Beratung einholen.
Viele der Fragen lassen sich dort klären, hier ohne Unterlagen aber nicht.
Die Frage zur EMR kannst du dir anhand der oben schon genannten Voraussetzungen inzw. vermutlich selber beantworten.
Evtl. greift bei dir die Möglichkeit, vorläufig - bis Eintritt der Rentenzahlung - eine erhöhte Pension zu erhalten, das müsstest du bei deiner Versorgungsstelle (wo die Höhe der Pension berechnet wurde) erfragen.
LG

Re: Rentenanrechnung auf die Pension

Verfasst: 17. Dez 2016, 01:59
von Outbackman
Die "erhöhte"Pension bekomme ich doch schon , da ich ein Unfallruhegehalt bekomme und ich ahbe vorher mindestens(also vor Verbeamtung) gearbeit im zivilen Sektor, deshalb lt.meinen vorläufigen Bescheid DRV Anspruch auf ca. 400 Euro.

Mir geht es insbesondere darum:
Ab wann kann/muss ich meine Altersrente beantragen (bin GJ 1963)
Oder/aber habe ich auch schon jetzt Anspruch auf EWR/Zahlung durch die DRV - da arbeits/dienstunfähig auf Dauer durch Dienstunfall

Hört sich kompliziert an oder?
Habe einen Termin bei der DRV Anfang 2017 gemacht werde dann berichten...

Ist dieses Beratungsgespräch eigentlich unverbindlich oder melden die den Inhalt an die DRV/Pensionskasse?

Re: Rentenanrechnung auf die Pension

Verfasst: 17. Dez 2016, 07:54
von Dienstunfall_L
Hallo,

die DRV wird mit dir vermutl. erstmal die Kontenklärung machen, prüfe, ob da alle Zeiten drin sind.
Die ggf berichtigten Daten landen dann natürlich in der Akte der DRV. Ich verstehe nicht, was du mit "weitermelden" meinst.
An die Pensionskasse werden die Daten nicht automatisch weitergegeben.
Ich weiß nicht, was du befürchtest.

Mit vorübergehender Erhöhung der Pension meinte ich nicht die Bestimmungen fürs Unfallruhegehalt, sondern sowas: http://www.vbe-nrw.de/downloads/SBV/470 ... ezuege.pdf, das kannst du ja gezielt für deinen Bereich (Land, Bund) nochmal nachlesen.

Mit der DRV kannst du - falls du die vorübergehende Erhöhung nicht in Anspruch nehmen kannst, zB weil/wenn dein Unfallruhegehaltsatz bei 70% liegt - besprechen, ob deine Rente auszahlbar ist ... dazu kann ich dir nichts weiter benennen.

Zur Erwerbsminderungsrente stehen oben schon die Kriterien. Die gibt es nicht, wenn du in den letzten 5 J. (3 J. ?) verbeamtet warst.

Bekommst du keinen Unfallausgleich? Wurde der GdS noch nicht festgestellt?
Den Unfallausgleich muss man beantragen.

Re: Rentenanrechnung auf die Pension

Verfasst: 17. Dez 2016, 10:44
von Outbackman
ok soweit fast verstanden...
Bekomme bereits Unfallausgleich habe aktuell 40% MdE, und GdB habe ich 70 Merkz. G unbefristet seit einigen Jahren auch schon...
WAS nun?

Re: Rentenanrechnung auf die Pension

Verfasst: 17. Dez 2016, 10:46
von Outbackman
Anmerkung: Kontenklärung schon bereits seit jahren gemacht
(stimmt auch soweit)

Re: Rentenanrechnung auf die Pension

Verfasst: 17. Dez 2016, 11:19
von Dienstunfall_L
Was nun?

Beratung bei DRV einholen,
Versorgungsbescheid evtl. mitnehmen.
Dort klärst du auch, ab wann Renteneintritt bei SchwB ist und wie es mit dem Antrag laufen müsste.
Die Beratung bei DRV ist meist recht kompetent und unproblematisch.

Wenn deine Pensionsansprüche in % aktuell niedriger sind als die für vorübergehende Erhöhung festgelegten %e (s. Link), dann wendest du dich anschließend an die Pensionsstelle und klärst das dort, beantragst (!) die vorübergehende Erhöhung.

Du solltest auch wissen, dass (bei Renteneintrittsalter, also später) die Pension nur bis zur Obergrenze (was maximal erreichbar ist, 71,9 oder wo der Oberwert zzt. liegt) mit der Rente "aufgefüllt" werden kann (ja, ich weiß, das ist laienhaft ausgedrückt), wenn du diese Grenze mit den 400€ Rente (im Rentenalter dann) übersteigst, wird dir die Pension entsprechend vermindert.
Das ist hier in einigen Themen ausführlich erklärt, auch im www.

Re: Rentenanrechnung auf die Pension

Verfasst: 18. Dez 2016, 08:20
von Dienstunfall_L
Hier sind Voraussetzungen und Ablauf noch einmal erklärt, ein Musterantrag ist auch dabei:
http://dpolg-bpolg.de/wp/?p=2461

Die 66 2/3% (Mindestunfallruhegehalt) werden maximal auf knapp 70% erhöht, solange die Voraussetzungen erfüllt sind, bis zum Renteneintrittsalter. So habe ich das verstanden.

Re: Rentenanrechnung auf die Pension

Verfasst: 2. Jan 2017, 11:51
von HinueumeeZZ
Hallo die Erwerbsminderungsrente muss man selber beantragen,
das freut denn auch den Dienstherr ; denn sobald die Erwerbsminderungsrente gezahlt wird spricht man von einer sogenannten
Übervorsorgung und deshalb wird die Pension um den Betrag DER ERWERBSMINDERUNGSRENTE GEKÜRZT.
Dies passiert dem normalen Arbeitnehmer nicht.

Re: Rentenanrechnung auf die Pension

Verfasst: 3. Jan 2017, 08:38
von Posttussi
dibedupp hat geschrieben:


Als Beamter bekommt man gar keine Erwerbsminderungsrente.
So ist es....

Re: Rentenanrechnung auf die Pension

Verfasst: 3. Jan 2017, 12:55
von Dienstunfall_L
Posttussi hat geschrieben:
dibedupp hat geschrieben: Als Beamter bekommt man gar keine Erwerbsminderungsrente.
So ist es....
Nein, so ist es nicht.
Es gibt Ausnahmen, z. B., wenn vor Verbeamtung Rentenbeträge eingezahlt wurden, Anwartschaft erfüllt wurde, dann eine Verbeamtung erfolgte, aber vor Ablauf von 5 J. als Beamter die Zurruhesetzung erfolgt ... (so in etwa) - bitte bei Bedarf genauer nachlesen.
Die Aussagen oben stimmen generell so nicht.
dibedupp hat geschrieben:... von Überversorgung spricht man nur, wenn Pension und Rente zusammen die Höchstgrenze der zulässigen Pension übersteigen, dann wird die Pension anteilig gekürzt, sonst nicht.
Und beim "normale Arbeitnehmer" treffen nie 2 unterschiedliche Versorgungsbezüge aufeinander, also was soll da auch gekürzt werden?
1. Wann die Pension ggf. bei Rentenbezug gekürzt wird, wurde oben bereits erklärt.

2. Bei Arbeitnehmern können durchaus verschiedene "Versorgungsbezüge" aufeinandertreffen, sofern mit Versorgungsbezügen hier Rente und Unfallrente/Verletztenrente gemeint sind, auch Versorgungsbezüge aus OEG können zusätzlich zur Rente gezahlt werden.
Wann die Rente dann u. U. gekürzt wird, führt hier zu weit, um es auszuführen.

Re: Rentenanrechnung auf die Pension

Verfasst: 3. Jan 2017, 13:47
von Hauseltr
An alle Haarespalter:



Ruhegehaltberechtigte

Die Pension ist eine Altersversorgung und wird in Deutschland an Beamte, Richter und Berufssoldaten sowie Pfarrer, Kirchenbeamte und andere Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen, geleistet, wenn sie das Pensionsalter erreicht haben. Ruhegehalt erhält ein Ruhestandsbeamter, in dessen Person die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) vorliegen.

Nach § 4 Abs. 1 BeamtVG muss wenigstens einer von zwei zum Ruhegehalt berechtigenden Fällen vorliegen:

Vor dem Eintritt in den Ruhestand wurde eine Dienstzeit von wenigstens fünf Jahren abgeleistet (Regelfall, entspricht etwa den Wartezeiten für Altersrenten in der GRV nach §§ 35 bis § 42 SGB VI).
Der Eintritt in den Ruhestand erfolgte wegen einer Dienstunfähigkeit, die infolge einer Beschädigung bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes und ohne grobes Verschulden des Beamten eingetreten ist, also namentlich durch einen Dienstunfall (entspricht etwa den Unfallrenten nach §§ 56 bis § 62 SGB VII).

wikipedia

Re: Rentenanrechnung auf die Pension

Verfasst: 7. Mär 2017, 07:24
von AndyO
Hallo, ich möchte den Thread noch mal aufwärmen. Leider ist dieser sehr speziell abgerutscht. Nehmen wir doch mal die 55 Regelung der Telekom. Im gehobenen technischen Dienst sind Vitas mit > 60 Monate Rentenversicherungspflicht ein Normalfall. 40 Dienstjahre kann, auch wenn die Änderung der Regelung Zeiten vor dem 18 Lebenjahr anerkennt, keiner voll haben (pensionserhöhende Buscheinsätze ausgeklammert).

3,5 Jahre Ausbildung, 1,25 Jahre Wehrdienst und ein paar Monate Geselle/arbeitslos gibt einen Minimalrentenanspruch.

Jetzt geht's erst mal um die Anerkennung der Zeiten:

Der Wehrdienst wird auf beiden Seiten anerkannt? Was ändert sich auf der Pensionsseite mit dem Regelrenteneintritt (der Rentenanspruch wird gemittelt niedriger sein wie 1,78125%/Pension/anno)?

Die Rentenversicherungszeiten kann man sich vor Eintritt in die Rente pensionserhöhend anerkennen lassen.

Wird dabei von den > 60 Monaten etwas zusammengestrichen? Wann ist die Rente zu beantragen? Bei GdB zum frühest möglich Zeitpunkt (also 63 + x)?

Für die Maximalsumme werden verschiedene Modelle vorgestellt:

Pensionsanspruch aus dem Endamt der eigenen Besoldungsstufe (z.B. A12) oder Endamt der Laufbahngruppe (wäre dann A13)? Bei Pensionseintritt auf Antrag (hier ist die 55er wohl ein Sonderfall) enthält diese mögliche Maximalsummenbetrag eine Kürzung bis maximal 10,8%. Was ist massgebend?

Wäre nett, wenn ihr auch an den Fragen orientiert. Ich denke, das bringt Klarheit für einen Haufen Regelfälle.