Zwangsweiser Wechsel der Dienstelle nach Aufstieg
Verfasst: 27. Aug 2016, 19:50
Hallo,
Ich hätte mal eine rechtliche Frage deren Klärung weder die Geschäftsstelle noch der PRV möglich war. Die vorgesetzte Dienstbehörde möchte ich vorerst nicht kontaktieren.
Ein Beamter der 2.QE aus Bayern leistet guten Dienst und wird zur Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der 3.QE zugelassen. Es wird ihm versichert (nur mündlich) dass er nach erfolgreichen Ende der Ausbildungsqualifizierung weiter an der bisherigen Dienststelle bleiben darf.
Der Beamte schneidet sehr gut ab in der Ausbildungsqualifizierung. Zum Dank möchte der Dienstherr den Beamten nun an einer über 50 km entfernten Dienststelle einsetzen, während die normalen Anwärter an ihrem Ausbildungsamt bleiben dürfen.
Soziale Gründe liegen in keinen der Fälle vor.
Meine Frage hierzu:
Um was handelt es sich rechtlich beim Dienststellenwechsel nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildungsqualifizierung? Versetzung, Einstellung oder Anstellung?
Wird man mit den restlichen Anwärtern in einen Pool geworfen?
Bestehen Möglichkeiten den Dienststellenwechsel zu verhindern?
Auch wenn ich weiß, dass hier keine Rechtsberatung stattfindet, hoffe ich doch auf eine Antwort.
Ich hätte mal eine rechtliche Frage deren Klärung weder die Geschäftsstelle noch der PRV möglich war. Die vorgesetzte Dienstbehörde möchte ich vorerst nicht kontaktieren.
Ein Beamter der 2.QE aus Bayern leistet guten Dienst und wird zur Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der 3.QE zugelassen. Es wird ihm versichert (nur mündlich) dass er nach erfolgreichen Ende der Ausbildungsqualifizierung weiter an der bisherigen Dienststelle bleiben darf.
Der Beamte schneidet sehr gut ab in der Ausbildungsqualifizierung. Zum Dank möchte der Dienstherr den Beamten nun an einer über 50 km entfernten Dienststelle einsetzen, während die normalen Anwärter an ihrem Ausbildungsamt bleiben dürfen.
Soziale Gründe liegen in keinen der Fälle vor.
Meine Frage hierzu:
Um was handelt es sich rechtlich beim Dienststellenwechsel nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildungsqualifizierung? Versetzung, Einstellung oder Anstellung?
Wird man mit den restlichen Anwärtern in einen Pool geworfen?
Bestehen Möglichkeiten den Dienststellenwechsel zu verhindern?
Auch wenn ich weiß, dass hier keine Rechtsberatung stattfindet, hoffe ich doch auf eine Antwort.