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Berechnungsgrundlage Bezüge Mutterschutz

Verfasst: 20. Aug 2016, 22:26
von Tatata
Hallo liebes Forum,

Weiß jemand von euch auf welchen Zeitraum sich die Bezüge während des Mutterschutzes beziehen?
Wird ein Mittelwert aus den letzten 12 Monaten gebildet oder ist die Berechnungsgrundlage der letzte Monat vor dem Mutterschutz?

Lieben Dank!

Re: Berechnungsgrundlage Bezüge Mutterschutz

Verfasst: 20. Aug 2016, 23:14
von Torquemada
Welche veränderlichen Komponenten liegen bei dir denn vor?

Re: Berechnungsgrundlage Bezüge Mutterschutz

Verfasst: 21. Aug 2016, 11:17
von Tatata
Es geht um den Zeitpunkt des Wiedereintritts nach der derzeitigen Elternzeit.

Daher ist interessant was die Berechnungsgrundlage der Besoldung im Mutterschutz ist.

Re: Berechnungsgrundlage Bezüge Mutterschutz

Verfasst: 21. Aug 2016, 11:39
von Gertrud1927
Hallo. Für den Bund hab ich dieses gesehen ist ja oft im Land ähnlich.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Down ... cationFile

Re: Berechnungsgrundlage Bezüge Mutterschutz

Verfasst: 21. Aug 2016, 11:47
von Varetek
Ich verstehe die Frage, ehrlich gesagt, nicht wirklich.

Nach dem Ende der Elternzeit kehrst du doch ganz regulär in deinen Job zurück und erhälst die "alten" Bezüge weiter, ganz egal, ob du nun noch ein paar Wochen Urlaub anschließt, tatsächlich wieder arbeitest, krankgeschrieben bist oder eben zufällig gleich wieder in den Mutterschutz musst.


Interessant wird dann ja erst das (erneute) Elterngeld nach der aktuellen Schwangerschaft, meinst du das?

Re: Berechnungsgrundlage Bezüge Mutterschutz

Verfasst: 21. Aug 2016, 11:59
von Tatata
Ja, geht nicht um das Elterngeld sondern um die Bezüge im Mutterschutz.
Ein Beispiel:
Nach der letzten Elternzeit ist der Wiedereintritt 6 Monate vor dem erneuten Mutterschutz bzw. 2 Monate davor. Ist im ersten Fall die Besoldung 6/12 und im zweiten Fall 2/12 oder wird in beiden Fällen die Besoldung auf Basis des letzten Monats vor dem Mutterschutz bemessen?

Danke Gertrud, schaue ich mir an. Weiß jemand ob dies bei Landesbeamten exakt so ist?

Re: Berechnungsgrundlage Bezüge Mutterschutz

Verfasst: 21. Aug 2016, 12:47
von Varetek
Bei den Bezügen im Mutterschutz wird nichts "gequotelt" oder berechnet. Du erhälst deine ganz normale Besoldung.

Beispiel:
Arbeit (A9) ---> 14 Wochen Mutterschutz (A9) ---> Elternzeit (Elterngeld) ---> Mutterschutz (A9) ---> Elternzeit (Elterngeld) ---> Arbeit (A9)

Berechnet wird hier nur jeweils das Elterngeld und das richtet sich dann nach dem durchschnittlichen Einkommen der letzten 12 Monate zuvor. Wenn du also wie in deinem Beispiel 6 Monate vor dem (nächsten) Mutterschutz wieder anfängst zu arbeiten sähe die Rechnung in etwa so aus:

6 Monate + 1,5 Monate (Arbeit+Mutterschutz vor Geburt = A9) + 4,5 Monate (Elternzeit = (altes) Elterngeld) / 12 * 0,67 = Neues Elterngeld

Re: Berechnungsgrundlage Bezüge Mutterschutz

Verfasst: 21. Aug 2016, 13:32
von Tatata
Super, danke für die Info!!
Varetek, verstehe ich dich richtig, dass die Besoldung im Mutterschutz sich ggf auch anhand der Bezüge vor der ersten Schwangerschaft richtet? Also nach deinen Beispiel A9-> Mutterschutz A9-> Elternzeit-> Mutterschutz A9. Kann das sein?
Das würde bedeuten, dass man eine Besoldung erhält, auch wenn man seit der letzten Schwangerschaft noch im Dienst war.
Dann würde ja auch beispielsweise eine Teilzeitstelle in der Elternzeit die Bezüge im Mutterschutz senken?

Re: Berechnungsgrundlage Bezüge Mutterschutz

Verfasst: 21. Aug 2016, 17:31
von Gertrud1927
Wenn Du während der Elternzeit einen neuen Mutterschutz hast bekommst Du keine Bezüge. Nur Infoblatt S14. Bei Teilzeit würdest Du Besoldung bekommen. Dein Geld in der Elternzeit richtet sich nach dem Verdienst 12 Monate vorher. Ich glaube aber zu wissen das die Elternzeit dabei aus gelassen wird. Elterngeldgesetz §2 und 2b.
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/

Re: Berechnungsgrundlage Bezüge Mutterschutz

Verfasst: 21. Aug 2016, 19:39
von Torquemada
Gertrud1927 hat geschrieben:Wenn Du während der Elternzeit einen neuen Mutterschutz hast bekommst Du keine Bezüge.
Wie bitte? Das stimmt doch nicht, wurde vom Europäischen Gerichtshof entschieden und mittlerweile in die Gesetzgebung eingearbeitet.
Natürlich gibt es jetzt das Recht für Schwangere, die Elternzeit wegen der neuen Schwangerschaft zu beenden und wieder in den Mutterschutz mit Besoldung zu kommen.

Re: Berechnungsgrundlage Bezüge Mutterschutz

Verfasst: 21. Aug 2016, 22:37
von Varetek
Gertruds Link, Paragraph 2b Abs. 1 ist für dich interessant. Monate, in denen Elterngeld bezogen wurde, werden für die Berechnung nicht herangezogen. Insofern muss ich mich auch korrigieren, was mein Berechnungsbeispiel angeht.

Zum Mutterschutz bleibt es bei meiner Aussage --> Volle Bezüge. Siehe hierzu auch Torquemadas Antwort.

Re: Berechnungsgrundlage Bezüge Mutterschutz

Verfasst: 22. Aug 2016, 11:55
von Gertrud1927
Hallo. Entschuldigung ist wohl ein sehr altes Infoblatt. Bei Geburt meiner Enkelkinder bis 2005 war es noch so mit ganz wenig Geld in der neuen Mutterschutzfrist. Aber jetzt gibt es wohl einen neuen Gesetzentwurf, ob es schon Gesetz ist weiß ich nicht. In §21 steht hierzu viel.
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Ab ... b=true.pdf

Re: Berechnungsgrundlage Bezüge Mutterschutz

Verfasst: 22. Aug 2016, 12:02
von Torquemada
@Gertrud1927

Das ist alles längst durch. Alle können einer finnischen Krankenschwester danken, die das bis zum Europäischen Gerichtshof gebracht hat.
Die Elternzeit wird auf Antrag beendet und der Mutterschutz mit den normalen Bezügen setzt ein.

Re: Berechnungsgrundlage Bezüge Mutterschutz

Verfasst: 23. Aug 2016, 17:39
von Tatata
Lieben Dank euch!!
Findet jemand die Stelle im Gesetzestext für Beamte? Irgendwie kann ich das nichts finden...