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Höhe der Pension

Verfasst: 9. Aug 2016, 22:43
von Baumschubser
Kann mir bitte jemand helfen bei der ungefähren Berechnung der Pension einer Kollegin.

Hier kurz die Daten:
- sie wurde im Märze 2016 60 Jahre
- arbeitet regulär bis Jahresende, dient also die Monate nach bis zum bitteren Ende
- Beamte seit 1993 in Sachsen (mit 37 damals)
- also 21 Arbeitsjahre vorher im Angestelltenverhältnis
- A7

Sie hat eine Zahl von unter 1400€ brutto, das kann doch aber nicht alles gewesen sein. Wenn ich PixDaumen den Auffüllbetrag dazu rechne, komme ich auf gut 1600€ brutto. Immer noch ein Hungerlohn, von dem man 30% PKV noch zahlöen muss.

Re: Höhe der Pension

Verfasst: 10. Aug 2016, 08:58
von DerHagn
1400 € - 1600 € für 21 Jahre fände ich ganz i. O.. ;) Und dann noch mit 60. :)
Vll. findet sich ja jmd., der sich auskennt.

Re: Höhe der Pension

Verfasst: 10. Aug 2016, 09:18
von Varetek
Endstufe A7 in Sachsen sind nun einmal "bloß" 2762,- Euro und dann sind es eben auch "nur" 21 Dienstjahre vermindert um die Abschläge wegen der Pensionierung mit 60. Das wird doch wohl eher auf die Mindestpension hinauslaufen, oder?! Das wären in Sachsen dann 1556,- brutto

Re: Höhe der Pension

Verfasst: 10. Aug 2016, 10:11
von Baumschubser
Nene, der Abgang mit 60 ist schon ok, Vollzugsbeamte mD. Da ist mit 60 plus X Ende.

Achso, sie ist verheiratet, das hatte ich oben noch vergessen.

Re: Höhe der Pension

Verfasst: 10. Aug 2016, 10:45
von Baumschubser
Varetek hat geschrieben:Endstufe A7 in Sachsen sind nun einmal "bloß" 2762,- Euro und dann sind es eben auch "nur" 21 Dienstjahre vermindert um die Abschläge wegen der Pensionierung mit 60. Das wird doch wohl eher auf die Mindestpension hinauslaufen, oder?! Das wären in Sachsen dann 1556,- brutto
1993 - 2016 sind zumindest schonmal 23 Dienstjahre ;) , dazu kommt soweit ich das schonmal gehört habe, ein Zuschlag in Höhe von rund 0,9% der Pension für jedes Arbeitsjahr davor.

Re: Höhe der Pension

Verfasst: 10. Aug 2016, 12:49
von Varetek
Jau, hast recht, da bin ich durcheinandergekommen mit den Jahren. Ändert aber ja nichts großartig, da sie auch mit 23 * 1,79375% nur auf 41,27% von ihren 2762,- Euro käme und der daraus resultierende Betrag von 1139,88 immer noch weit unterhalb der Mindestpension liegt.

Das mit den 0,9% höre ich gerade zum ersten Mal. Wofür soll es diesen Zuschlag geben? Sie hat doch aus ihrer Angestellten-Tätigkeit einen regulären Anspruch auf Rente und würde somit 2x Altersbezüge dafür erhalten.

Habe hier noch etwas dazu gefunden: http://www.lsf.sachsen.de/download/Vers ... 016_03.pdf

Demnach sind es mit Familienzuschlag Stufe 1 immerhin 1637,51 Euro brutto

Re: Höhe der Pension

Verfasst: 10. Aug 2016, 13:13
von Gertrud1927
Hallo. Wenn die Frau als Angestellte auch schon bei Ihrem Dienstherrn angestellt war und diese Zeiten zur Ernennung als Beamte geführt haben können diese Zeiten bei der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit auch mit berücksichtigt werden. Steht hier für Sachsen in §10 und auch beim Beamtenversorgungsgesetz Bund §10. Vielleicht trifft das hier ja auch zu.
http://www.revosax.sachsen.de/vorschrif ... eamtVG#p10
Für Varetek. In §16 steht das mit der vorübergehenden Erhöhung.

Re: Höhe der Pension

Verfasst: 10. Aug 2016, 14:10
von Baumschubser
Das trifft bei ihr zu, zumindest den übergroßen Teil der Jahre hat sie bereits hier gearbeitet. Nur gabs halt in der DDR keine Beamten, die übernommenen Angestellten wurden dann 1993 verbeamtet.

@Varatek
Dieser Ausgleichsbetrag wird nur bis zum regulären Renteneintritt gezahlt, der wäre bei ihr ja erst in 5 Jahren. Dann bekommt sie für die 21 Arbeitsjahre ganz normal ihre Rente zur Pension noch oben drauf. Aber bis da hin wird dieser Ausgleich auf die sonst sehr magere Pension aufgeschlagen.

Re: Höhe der Pension

Verfasst: 10. Aug 2016, 15:30
von Gertrud1927
Hallo. Die Erhöhung pro Jahr gibt es aber auch nur bis 66.97%. Ich würde mir vom Dienstherrn eine Berechnung über die Höhe meiner Versorgungseinkünfte machen lassen. Da kann man dann ja sehen ob Vorbereitungszeit mitzählt oder die vorübergehende Erhöhung Ruhegehaltssatz beantragt werden kann.
Wegen Rente oben drauf. Es gibt beides nur bis zu einem Höchstsatz. Der Höchstsatz ist ein fiktiver Wert. Der Höchstsatz Ruhegehalt wird berechnet vom 17 Lj bis zum Versorgungsfall in der Endstufe Ihrer Besoldungsgruppe. Rente gibt es voll . Ruhegehalt wird bis zu dieser Grenze gekürzt.

Re: Höhe der Pension

Verfasst: 10. Aug 2016, 17:05
von Varetek
Danke für den Hinweis ihr beiden, wieder was gelernt :)

Re: Höhe der Pension

Verfasst: 10. Aug 2016, 18:26
von Baumschubser
Gertrud1927 hat geschrieben:Wegen Rente oben drauf. Es gibt beides nur bis zu einem Höchstsatz. Der Höchstsatz ist ein fiktiver Wert. Der Höchstsatz Ruhegehalt wird berechnet vom 17 Lj bis zum Versorgungsfall in der Endstufe Ihrer Besoldungsgruppe. Rente gibt es voll . Ruhegehalt wird bis zu dieser Grenze gekürzt.
Völlig klar, aber ich denke, dass diese Höchstbeträge keinesfalls erreicht werden. Da wird sie wohl derb kleine Brötchen backen ab Jahresende.