Seite 49 von 82

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 2. Feb 2018, 07:31
von Telekommi
Metro:
Nachtigall, ick hör dir trapsen...... :D
Der lange Text war mir auch gleich schon suspekt....

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 2. Feb 2018, 08:36
von Metro
Telekommi hat geschrieben: 2. Feb 2018, 07:31 Metro:
Nachtigall, ick hör dir trapsen...... :D
Der lange Text war mir auch gleich schon suspekt....
Zum Glück gibt es ja ein sofort wirksames Mittel (sofern alle mitmachen) - und auch unter jedem anderen Account wird sich dieses Mitglied zeitnah durch die Unverwechselbarkeit seiner Beiträge selbst enttarnen.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 2. Feb 2018, 09:29
von Metro
Manitu hat geschrieben: 1. Feb 2018, 18:55 Mich würde da zum Beispiel interessieren, was das für Dokumente sind (Urkunde, Anträge wie z.B. Annerkennung der Ausbildungszeit, genaue Versorgungsberechnung etc.).
dibedupp hat geschrieben: 2. Feb 2018, 09:05 @Manitu, du erhälst von der Telekom spätestens 3 Wochen vor dem Zurruhesetzungstermin einen Zurruhesetzungsbescheid und eine Zurruhesetzungsurkunde.
Nachdem du dann im Ruhestand bist, erhälst du von der BAnstPT einige Dokumente, dass kann dir aber am Besten jemand sagen, der schon im Ruhestand ist, denn die sind bei allen Zurruhesetzungen, egal aus welchem Grund, gleich.
Bei mir (kein ER) kam zunächst die (bereits Wochen vorher angekündigte) Zurruhesetzungsurkunde, zusammen mit einem Begleitschreiben.

Zeitnah zum eigentlichen Zurruhesetzungs-Termin kam dann ein Umschlag mit verschiedenen Formularen (nebst Merkblättern, wie diese auszufüllen sind). Da ging es um
- Fragen zum Familienzuschlag (Familienstand, Kinder mit Kindergeldanspruch usw.)
- Fragen nach anderweitigen Versorgungsansprüchen (Rentenansprüche u.ä., Mindestbeitragszeit von 5 Jahren erfüllt oder nicht)
- Antrag auf/Fragen zu Anerkennung von Ausbildungszeiten, Studium usw./Vordienstzeiten im Angestelltenverhältnis
- Fragen zu Kindererziehungszeiten, deren Aufteilung usw.

Hoffe, ich hab jetzt nix vergessen. Mehr Papier habe ich bisher nicht erhalten. Wenn wieder was kommt, versuche ich, dran zu denken, dass ich das hier nachtrage.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 2. Feb 2018, 19:33
von Telekommiker
In Bezug auf die Betreuung und/oder Pflege muss man hier auch mal einige Begrifflichkeiten erklären:
Wer den"Joker" nach § 92 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 b) ziehen will, der muss einen pflegebedürftigen Angehören
nach der Definition des SGB XI haben. Die Bescheinigung der Pflegekasse/Medizinische Dienst wird bei
gesetzlich Versicherten verlangt - bei den Privaten ist es analog die der privaten Krankenversicherung.

Dass hier der Hinweis von Metro zum Erfolg führen wird, wage ich mal zu bezweifeln. Denn wie dumm
muss der Gesetzgebe denn sein. Eine einfache Bescheinigung über die Betreuung der Eltern oder naher
Angehöriger erhält doch jeder bei einem Hausarzt.

Ich sehen den Hinweis "...nach einem ärztlichen Gutachten..." bei Buchstaben b) eher analog dem der
Bescheinigung des MDK bei gesetzlichen Versicherten. Und hier reicht es dann nicht aus, dass man Eltern
oder nahe Angehörige mal mit zum Einkaufen nimmt oder mal beim Treppensteigen hilft.
Jeder der mal bei einer Begutachtung des MDK dabei war oder der für eine Pflegestufe/Pflegegrad eines
nahen Angehörigen "gekämpft" hat, weiß dass die Voraussetzungen für eine Pflege nach dem SGB XI an
sehr hohe Bedingungen geknüpft sind. Einschließlich Kampf mit dem MDK.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 2. Feb 2018, 20:42
von Manitu
Danke Dibedupp und Danke Metro !!

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 2. Feb 2018, 23:37
von Metro
dibedupp hat geschrieben: 2. Feb 2018, 19:00 Metro, was du Begleitschreiben nennst ist der Zurruhesetzungsbescheid, das wichtigste Dokument bei einer Zurruhesetzung. Die Urkunde ist nur Makulatur, ein nettes Beiwerk.
Zurruhesetzungsbescheid ohne Urkunde - du bist im Ruhestand.
Urkunde ohne Bescheid - du bist nicht im Ruhestand.
Verstehe. Danke für diese Klarstellung - das war mir nicht bewusst, leuchtet aber sofort ein, denn gegen die Urkunde kann man ja keinen Widerspruch einlegen, gegen den Bescheid aber schon. (Ich hatte einfach gedacht, noch offizieller als mit so einer amtlichen Urkunde der Bundesrepublik D kann man es nun wirklich nicht machen... ;) )

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 3. Feb 2018, 00:15
von Ruheständler
dibedupp hat geschrieben: 2. Feb 2018, 19:00 Die Urkunde ist nur Makulatur, ein nettes Beiwerk.
...stimmt absolut,nur mal so nebenbei zu Urkunden allgemein ,hat nichts mit diesem Thema zu tun:Bei Ernennungsurkunden z.B. zum BAL ist es etwas anders:
Existent und vollzogen ist die Ernennung durch Aushändigung der Ernennungsurkunde,sprichwörtlich bei Ernennung und Übergabe an die Person muß die Hand angelegt werden an das Stück Papier, wenn man danach tot umfallen würde ist die Ernennung trotzdem vollzogen ! :mrgreen:
Gruß vom Ruheständler

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 8. Feb 2018, 22:29
von Froschlurchschlucker
dibedupp hat geschrieben: 2. Feb 2018, 09:05 @Manitu, du erhälst von der Telekom spätestens 3 Wochen vor dem Zurruhesetzungstermin (.....) eine Zurruhesetzungsurkunde.
Für solche Nebensächlichkeiten hat die Company scheinbar keine Zeit. Habe das Ding auch nach fast einem Jahr nicht erhalten. Jetzt muss ich zum Feuermachen immer Zeitungspapier benutzen.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 9. Feb 2018, 09:38
von Torquemada
dibedupp hat geschrieben: 9. Feb 2018, 09:18
Froschlurchschlucker hat geschrieben: 8. Feb 2018, 22:29
dibedupp hat geschrieben: 2. Feb 2018, 09:05 @Manitu, du erhälst von der Telekom spätestens 3 Wochen vor dem Zurruhesetzungstermin (.....) eine Zurruhesetzungsurkunde.
Für solche Nebensächlichkeiten hat die Company scheinbar keine Zeit. Habe das Ding auch nach fast einem Jahr nicht erhalten. Jetzt muss ich zum Feuermachen immer Zeitungspapier benutzen.
Ich verstehe jetzt nicht, was du meinst? Du bist vor fast einem Jahr in den Ruhestand versetzt worden und hast keine Urkunde bekommen?
Offenbar....

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 10. Feb 2018, 18:23
von Manitu
Das Zurruhesetzungsschreiben und auch die Urkunde kamen mittlerweile bei mir an. @Froschlurchschlucker: Wie kann das sein ? Hast Du denn beides noch nicht bekommen, oder fehlt Dir nur die Urkunde ?
Grüße Manitu

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 14. Feb 2018, 12:15
von Telekommiker
Gibt es hier Erfahrungen mit Ablehnungen von Anträgen für den ER und wenn ja, aus welchem
Grunde erfolgte die Ablehnung ?

Verfasst: 9. Mär 2018, 08:46
von JSPler
Hallo.
ich bin durch Zufall auf diese Gruppe gestoßen und lese mit Interesse eure Beiträge.
Mit Ablauf des Mai möchte ich in den ER gehen. Den Antrag habe ich schon vor Monaten gestellt.
Gibt es inzwischen Erfahrungen wann die Informationen rausgehen, dass der Antrag bewilligt wurde.
Ich habe gelesen, dass die Kollegen die Ende April gehen die Info Anfang Februar bekommen haben.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 9. Mär 2018, 13:09
von Telekommi
Meines Wissens ist die Info an die Vorgesetzten für Mai bereits Mitte Februar raus. Hat Dein Vorgesetzter Dir nix geschickt?
Ich erwarte die Info für den Juni (da will ich gehen) so ca. Mitte März, da am 02.03. Antragsschluss war.....
Bedeutet aber lediglich, das Budget ist freigegeben für diesen Monat. Anschließend geht der Antrag dann in die Bearbeitung zu DTSE. Dann ist aber das Vorgeplänkel schon vorbei.....

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 9. Mär 2018, 22:11
von Teledino
Ich gehe zum 30.04. und habe die Papiere einschließlich Urkunde Mitte Februar bekommen. BFD hab ich auch schon unter Dach und Fach.
Erst ewig nix gehört und dann ging das allles Ruck Zuck. Haken dran - wieder einer weniger.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 11. Mär 2018, 19:35
von Telekommi
Frage an dibedupp: hörst Du aus erster Quelle, wenn das Budget für den nächsten anstehenden Monat freigegeben wird?