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vorzeitig in Ruhestand

Verfasst: 4. Aug 2016, 15:08
von Primadonna
Hallo :)
ich bin neu hier und weiß nicht ob das Thema hier schon mal behandelt wurde.
Meine Frage: Kann man ohne DU und ohne Schnickschnack ganz legal vorzeitig (mit 60??) in den Ruhestand gehen; natürlich mit Abzügen. Wenn ja, weiß jemand wie?
Danke schon mal ;)

Re: vorzeitig in Ruhestand

Verfasst: 5. Aug 2016, 01:19
von Mikesch
...auch dann mit 63 mit Abschlägen.
Ab 65 ohne Abschläge, wenn man 45 Jahre voll hat.
Keine Ahnung wie die einzelnen Länder das geregelt haben, da wäre noch die Altersteilzeit. In der Regel mit 60 begonnen ist hier ein Gehen (Freistellung) nicht vor 62,5 möglich.

Re: vorzeitig in Ruhestand

Verfasst: 21. Aug 2016, 17:48
von Dipl_Finanzwirt
Hallo,

empfehlung ist eine Versorgungsauskunft anzufordern, dort steht drinn wann man mit welchen Beträgen gehen kann.

Wenn das zu lange ist: Dienstvorgesetzten anfragen ob er einer Beurlaubung ohne Bezüge bis zum Pensionsbeginn zustimmt. (Achtung: Der vorschlag kann richtig ins Geld gehen).

ciao!