Seite 1 von 1

Wie ist jetzt die Mindestversorgung in NRW geregelt?

Verfasst: 28. Jul 2016, 14:17
von herr b
Moin,
in NRW ist ja jetzt das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft getreten. Dort heisst es ja unter anderem das die Besoldungsgruppen A2-A4 wegfallen und die betroffenen Personen nach A5 übergeleitet werden.
Meine FRage ist jetzt, wie berechnet sich denn jetzt dann die Mindestversorgung, war ja vorher 65% von A4 Endstufe. Die gibt es jetzt ja nicht mehr. Habe dazu nichts gefunden.
Dem LBV liegt auch noch nichts bezüglich meiner Person vor, so das ich auch noch keine Versorgungsauskunft habe.

Re: Wie ist jetzt die Mindestversorgung in NRW geregelt?

Verfasst: 28. Jul 2016, 19:34
von Varetek
Durch den Wegfall der Besoldungsgruppen A2 bis A4 wird das Mindestruhegehalt künftig auf einer anderen Basis berechnet, ohne dass sich dadurch finanzielle Auswirkungen ergeben. Künftig beträgt das Mindestruhegehalt mindestens 35 Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge oder – falls das günstiger ist – 61,6 Prozent der Endstufe der Besoldungsgruppe A5.

Entsprechend wird auch die Berechnung des Witwen-/Witwergeldes und der Mindestunfallversorgung angepasst.
Quelle

Re: Wie ist jetzt die Mindestversorgung in NRW geregelt?

Verfasst: 28. Jul 2016, 19:47
von herr b
Danke für die Info.

Re: Wie ist jetzt die Mindestversorgung in NRW geregelt?

Verfasst: 29. Jul 2016, 12:03
von wolfi049
Hallo Varetek.
Wo hast du das gefunden und kommen da noch Zuschläge wie verheiratet und Kinder dazu.

Re: Wie ist jetzt die Mindestversorgung in NRW geregelt?

Verfasst: 29. Jul 2016, 12:42
von Varetek
Hey wolfi049,

die Quelle ist doch unter dem Zitat verlinkt. Einfach auf das Wort "Quelle" klicken :D

Meines Wissens ist der Familienzuschlag für Verheiratete selbst ruhegehaltsfähig, wird also schon bei der Berechnung deiner Pension berücksichtig. Der kinderbezogene Familienzuschlag wird hingegen ganz regulär neben der Pension weitergezahlt.

Re: Wie ist jetzt die Mindestversorgung in NRW geregelt?

Verfasst: 29. Jul 2016, 23:45
von wolfi049
Varetek.

Kannst du mir hier bei auf die Sprünge helfen?

Bei der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit wird die Hinzuverdienstgrenze vor Erreichen der Regelaltersgrenze von 325 auf 525 Euro angehoben.

Durfte man nicht eh 450€ durch einen minijob hinzuverdienen?

Re: Wie ist jetzt die Mindestversorgung in NRW geregelt?

Verfasst: 29. Jul 2016, 23:53
von herr b
Ich hab heut meine Merkblätter bekommen bezüglich der Versorgung.

Ruhestandsbeamtinnen/Ruhestandsbeamte, deren Ruhegehaltsatz vorübergehend nach 14a LBeamtVG (§ 17 LBeamtVG ab 01.07.2016) erhöht worden ist, können ab dem 01.07.2016 525 € unbeschadet hinzu verdienen .- siehe Merkblatt „Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltsatzes“

So steht es drin