Kindergeld (Land NRW) soll für meine Tochter gestrichen werden?
Verfasst: 26. Jul 2016, 16:28
Liebes Foru,
ich habe mein Glück - leider ohne Erfolg - in einigen anderen Foren bereits versucht und hoffe, dass man mir hier weiter helfen kann. Es geht um die weitere Bewilligung des Kindergeldes für meine Tochter.
Folgendes ist der Fall:
Also, meine Tochter ist 20 Jahre alt und studiert seit 2 Jahren (4 Semester) Politikwissenschaften in Maastricht (Niederlande) wo sie auch eine kleine Wohnung in einem Studentenwohnheim habe (als Erstwohnsitz hat sie unser Haus, sprich ihr Elternhaus, angegeben). Wir wohnen in NRW und sie besucht uns ca alle 6-8 Wochen.
Ich bin Lehrerin an einer städtischen Realschule, mein Mann Angestellter bei einer Firma. Wir sind weiß Gott nicht arm, aber eben auch nicht wohlhabend. Mein Mann und ich zahlen meiner Tochte die Miete für das Studentenwohnheim (330€/Monat), die Lebenserhaltungkosten, Bücherkosten und Zugtickets bezahlt sie aber selbst, indem sie arbeiten geht und durch diese Ansparungen etwa 250 € im Monat an Lebenserhaltungskosten hat. Nicht viel, aber sie kommt damit hin.
Bevor sie ihr Studium begonnen hat, hatten wir uns auch wegen Auslandsbafög informiert, uns wurde allerdings mitgeteilt, dass meine Tochter darauf keinen Anspruch hätte. Auf das Kindergeld welches ihr bis zu ihrem 25. Lebensjahr zusteht, ist sie (bzw sind wir) somit wirklich angewiesen.
Ziemlich früh in diesem Jahr (ich glaube es war Januar) erhielt ich dann einen Brief vom Amt worin ich aufgefordert wurde, jedes Semester (also alle 5-6 Monate) zu beweisen, dass meine Tochter jedes Wochenende nach Hause kommt, da ansonsten ihr Anspruch auf Kindergeld verwirkt wäre. Als ich beim Amt anrief und mit der zuständigen Sachbearbeiterin telefonierte, wurde mir gesagt, dass sei nun eine neue Regelung für Kinder von Beamten. Eine Kommilitonin von meiner Tochter, die ebenfalls aus NRW kommt und deren Mutter ebenfalls Lehrerin (Beamtin) ist, erhielt denselben Bescheid.
Die Sache ist, dass meine Tochter nicht jedes Wochenende (so wie gefordert) nach Hause kommen kann, da die Zugtickets so teuer sind und, da sie in den Niederlanden studiert, leider auch kein Anrecht auf das NRW Ticket hat.
So und jetzt meine Frage(n):
1. Was hat es mit dieser neuen Regelung auf sich?
2. Warum sind nur Beamten-Kinder betroffen? Ist das nicht Diskriminierung?
3. Wenn man ihr tatsächlich das Kindergeld streicht, kann ich dann irgendwie juristisch dagegen vorgehen oder ist das aussichtslos?
Es wäre echt toll wenn mir jemand helfen könnte. Das Thema hat uns schon einige schlaflose Nächte beschert.
Vielen Dank und liebe Grüße!
PS: Vielleicht sollte ich, um Missversändnissen vorzubeugen, noch ein paar Dinge hinzufügen:
- Das Problem ist nicht, dass wir einen Nachweis erbringen müssen, dass meine Tochter an der Uni in Maastricht eingeschrieben ist (durch die Immatrikulationsbescheinigung) oder dass sie in den Semesterferien immer hier zu Hause in Deutschland ist. Das Problem ist, dass man von uns verlangt, lückenlos nachzuweisen, dass meine Tochter jedes Wochenende nach Hause kommt, in dem wir Zugtickets sammeln sollen (was wir, wie gesagt, nicht bezahlen können), schriftliche Bestätigungen von Kommilitonen einholen sollen, die sie hin und wieder mitgenommen haben und mein Mann und ich Tankrechnungen dazu legen sollen, wenn wir sie mal mit dem Auto abholen. Wieso genügt nun plötzluch nicht mehr die Immatrikulationsbescheinigung?
- Das zweite Problem ist: Warum werden nur Beamten-Kinder zu diesen Nachweisen aufgefordert? Viele Freunde meiner Tochter in Maastricht kommen aus NRW, aber nur die Kinder, von denen mindestens ein Elternteil verbeamtet ist, haben diese Aufforderung erhalten.
Ich hoffe sehr, dass jemand helfen kann. Wir sind ratlos!
ich habe mein Glück - leider ohne Erfolg - in einigen anderen Foren bereits versucht und hoffe, dass man mir hier weiter helfen kann. Es geht um die weitere Bewilligung des Kindergeldes für meine Tochter.
Folgendes ist der Fall:
Also, meine Tochter ist 20 Jahre alt und studiert seit 2 Jahren (4 Semester) Politikwissenschaften in Maastricht (Niederlande) wo sie auch eine kleine Wohnung in einem Studentenwohnheim habe (als Erstwohnsitz hat sie unser Haus, sprich ihr Elternhaus, angegeben). Wir wohnen in NRW und sie besucht uns ca alle 6-8 Wochen.
Ich bin Lehrerin an einer städtischen Realschule, mein Mann Angestellter bei einer Firma. Wir sind weiß Gott nicht arm, aber eben auch nicht wohlhabend. Mein Mann und ich zahlen meiner Tochte die Miete für das Studentenwohnheim (330€/Monat), die Lebenserhaltungkosten, Bücherkosten und Zugtickets bezahlt sie aber selbst, indem sie arbeiten geht und durch diese Ansparungen etwa 250 € im Monat an Lebenserhaltungskosten hat. Nicht viel, aber sie kommt damit hin.
Bevor sie ihr Studium begonnen hat, hatten wir uns auch wegen Auslandsbafög informiert, uns wurde allerdings mitgeteilt, dass meine Tochter darauf keinen Anspruch hätte. Auf das Kindergeld welches ihr bis zu ihrem 25. Lebensjahr zusteht, ist sie (bzw sind wir) somit wirklich angewiesen.
Ziemlich früh in diesem Jahr (ich glaube es war Januar) erhielt ich dann einen Brief vom Amt worin ich aufgefordert wurde, jedes Semester (also alle 5-6 Monate) zu beweisen, dass meine Tochter jedes Wochenende nach Hause kommt, da ansonsten ihr Anspruch auf Kindergeld verwirkt wäre. Als ich beim Amt anrief und mit der zuständigen Sachbearbeiterin telefonierte, wurde mir gesagt, dass sei nun eine neue Regelung für Kinder von Beamten. Eine Kommilitonin von meiner Tochter, die ebenfalls aus NRW kommt und deren Mutter ebenfalls Lehrerin (Beamtin) ist, erhielt denselben Bescheid.
Die Sache ist, dass meine Tochter nicht jedes Wochenende (so wie gefordert) nach Hause kommen kann, da die Zugtickets so teuer sind und, da sie in den Niederlanden studiert, leider auch kein Anrecht auf das NRW Ticket hat.
So und jetzt meine Frage(n):
1. Was hat es mit dieser neuen Regelung auf sich?
2. Warum sind nur Beamten-Kinder betroffen? Ist das nicht Diskriminierung?
3. Wenn man ihr tatsächlich das Kindergeld streicht, kann ich dann irgendwie juristisch dagegen vorgehen oder ist das aussichtslos?
Es wäre echt toll wenn mir jemand helfen könnte. Das Thema hat uns schon einige schlaflose Nächte beschert.
Vielen Dank und liebe Grüße!
PS: Vielleicht sollte ich, um Missversändnissen vorzubeugen, noch ein paar Dinge hinzufügen:
- Das Problem ist nicht, dass wir einen Nachweis erbringen müssen, dass meine Tochter an der Uni in Maastricht eingeschrieben ist (durch die Immatrikulationsbescheinigung) oder dass sie in den Semesterferien immer hier zu Hause in Deutschland ist. Das Problem ist, dass man von uns verlangt, lückenlos nachzuweisen, dass meine Tochter jedes Wochenende nach Hause kommt, in dem wir Zugtickets sammeln sollen (was wir, wie gesagt, nicht bezahlen können), schriftliche Bestätigungen von Kommilitonen einholen sollen, die sie hin und wieder mitgenommen haben und mein Mann und ich Tankrechnungen dazu legen sollen, wenn wir sie mal mit dem Auto abholen. Wieso genügt nun plötzluch nicht mehr die Immatrikulationsbescheinigung?
- Das zweite Problem ist: Warum werden nur Beamten-Kinder zu diesen Nachweisen aufgefordert? Viele Freunde meiner Tochter in Maastricht kommen aus NRW, aber nur die Kinder, von denen mindestens ein Elternteil verbeamtet ist, haben diese Aufforderung erhalten.
Ich hoffe sehr, dass jemand helfen kann. Wir sind ratlos!