Re: Mal eine Frage zu Tarifbeschäftigten/Entgeltgruppen
Verfasst: 29. Dez 2016, 08:12
dann nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil
Bei eine Höhergruppierung muss in der neuen EGr Stufe das Tabellenentgelt mindestens genau so viel betragen wie in der alten EGr/Stufe. Das Entgelt muss allerdings mindestens um den Garantiebetrag höher sein (§ 17).
Evtl wegfallende Zulagen zählen dabei nicht rein und können das ganze zu einem schlechten Geschäft machen
Bei eine Höhergruppierung muss in der neuen EGr Stufe das Tabellenentgelt mindestens genau so viel betragen wie in der alten EGr/Stufe. Das Entgelt muss allerdings mindestens um den Garantiebetrag höher sein (§ 17).
Evtl wegfallende Zulagen zählen dabei nicht rein und können das ganze zu einem schlechten Geschäft machen