Wechselanreize
Verfasst: 11. Jul 2016, 08:24
Wenn man sich als Telekombeamter in eine andere Behörde abordnen lässt, gibt es ja verschiedene Wechselanreize bzw Zahlungen. Zum einen eine pauschale monatl. Zahlung von 100 Euro weil man flexibel ist und sich abordnen lässt und dann ggf noch einen Ausgleich für die Erhöhung der Wochenarbeitszeit von z.B 34 Std auf 40 Std. Beide Zahlungen werden längsten 36 Monate gewährt. Nun zu meiner Frage: Ist es rechtmäßig, hierfür Zeiträume für eine vorhergehende Abordnung zu einer anderen Behörde addiert werden dürfen, auch wenn man zwischen den beiden Abordnungen wieder 4 Jahre bei der DTAG gearbeitet hat?
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