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Vollzugsarzt

Verfasst: 7. Jul 2016, 10:38
von wolfi049
Hallo.

Ich frage für eine Kollegin.

Meine Kollegin (Justizvollzugsbeamtin) ist seit einem Jahr dauerhaft auf Grund von Depressionen (Übergriff von Gefangenen, Arbeitssituation...) krank geschrieben.
Nun hat sie einen Brief erhalten, dass die Überprüfung der Dienstfähig von einem Vollzugsarzt einer anderen Anstalt angeordnet ist. Nun die Frage, ist das richtig das diese Untersuchung in der Jva statt findet? Sie hat eh Angst die Jva zu betreten und jetzt findet die Untersuchung in einer Jva statt???

Vielen Dank wenn ihr was schreiben würdet.

Re: Vollzugsarzt

Verfasst: 11. Jul 2016, 09:47
von herr b
Ich würde zu meinem behandeldenArzt gehen, die Situation schildern und ihn ein Schreiben (mit Attest) an die Dienststelle fertig machen lassen mit der Bitte die Untersuchung an einem neutralen Ort bzw einem Amtsarzt durchführen zu lassen.
Sollte seinerzeit auch zum Vollzugsarzt, paar Tage später wurde in der richtung zurückgerudert und es kam die Aufforderung zum Amtsarzt.

Re: Vollzugsarzt

Verfasst: 11. Jul 2016, 10:51
von Cornelius
Habe PN geschrieben.

Re: Vollzugsarzt

Verfasst: 29. Apr 2025, 22:43
von The One
Hallo,
ich weiß dass die Frage schon eine Weile her ist. Aber für mich dennoch aktuell. Ich soll nach längerer Krankheit nun zum Vollzugsarzt, obwohl es mir nach einem Angriff mit massiven Schädigungsfolgen die Kehle zuschnürt, wenn ich nur daran denke, dass ich wieder eine JVA betreten soll. Kann man den Vollzugsarzt ablehnen und stattdessen zum Amtsarzt gehen? Ich bitte um eure Hilfe, da ich echt verzweifelt bin.

Re: Vollzugsarzt

Verfasst: 30. Apr 2025, 07:08
von lavinia21
Guten Morgen, hier ggf. ein psychiatrisches Gutachten von Ihrem behandelnden Psychiater erstellen lassen und darum bitten, die Untersuchung auf neutralem Boden außerhalb der JVA stattfinden zu lassen. Ggf. Anwalt einschalten, wenn das nicht funktioniert. Da Sie von einem Angriff sprechen, gehe ich davon aus, dass das Ganze als Dienstunfall bereits gemeldet wurde und Psychiater wie auch Psychotherapeut ggf. bereits mit im Boot sitzen, v.a. wenn es auch um den GdS geht. VG