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Verbeamtung bei Bluthochdruck

Verfasst: 26. Jun 2016, 23:08
von Weltaal
Einen schönen Tag,

ich habe die Möglichkeit, mich auf eine Planstelle zu bewerben. Eine Verbeamtung hierbei kann aber natürlich nur erfolgen, wenn ich die amtsärztliche Untersuchung bestehe.

Leider gibt es hier ein kleines Problem, das mir große Sorge bereitet: Mein Blutdruck...

Mein Blutdruck ist durch Medikamente lediglich halb eingestellt. Werte mit dem Schweregrad 1 (140-149) kommen immer noch verhältnismäßig häufig vor. Durch neue Medikamente ist es allerdings möglich, dass er Blutdruck doch noch ein bisschen weiter sinken könnte. KÖNNTE...

Darüber hinaus wurde vor ein paar Jahren ein "leichter Linkstyp" im EKG festgestellt, der aber aufgrund des geringen Ausmaßes nicht als besorgniserregend eingestuft wurde. Er ist trotzdem da. Ansonsten bin ich kerngesund und normalgewichtig.

Meine Frage an Euch: Wie sehen meine Chancen auf eine Verbeamtung aus?

Ich habe gelesen, dass seit 2013 neues Recht in der amtsärztlichen Untersuchung gilt. Man darf lediglich von der Verbeamtung ausgeschlossen werden, wenn man mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor der Pensionierung berufsunfähig werden könnte.

Ein leichter Bluthochdruck und ein leichter Linkstyp erhöhen zwar das Risiko von lebensbedrohlichen Ereignissen um einige Prozent, doch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich die Berufszeit ohne schwerwiegende Vorfälle überstehe, wesentlich höher.

Daher ergibt sich nun für mich die Frage: Wie definiert der Staat eine "überwiegende Wahrscheinlichkeit"? Muss ich der Verbeamtung Adieu sagen? :cry:

Ich wäre sehr um ein paar Meinungen dankbar.

Liebe Grüße

Der Weltaal

Re: Verbeamtung bei Bluthochdruck

Verfasst: 29. Jun 2016, 07:53
von Miki21
...war bei mir kein Problem ;)

Re: Verbeamtung bei Bluthochdruck

Verfasst: 29. Jun 2016, 09:49
von Ruheständler
Weltaal hat geschrieben: Meine Frage an Euch: Wie sehen meine Chancen auf eine Verbeamtung aus?
das neue Recht wurde meines Erachtens nach nur dahingehend verändert das es dem Dienstherrn nicht mehr so leicht gemacht wird einen Bewerber unter Anführung auf mögliche Erkrankungen und dann damit verbundene Dienstunfähigkeit anstehen wird abzulehnen.
Fazit: wenn der Dienstherr einen Bewerber haben will / braucht wird er somit locker über mögliche Komplikationen in Bezug auf Erkrankungen ignorieren,anders formuliert wenn er einen Bewerber auf keinen Fall haben will wird es ihm sicherlich nicht allzu schwer fallen andere Gründe die für eine Nicht-Verbeamtung sprechen zu finden,also ran an die Sache und wer ehrlich alle erforderlichen Angaben angibt braucht sich auch keine Vorwürfe machen wenn es dann doch nicht klappt.
Viel Glück
Gruß vom Ruheständler