1 Tag Sonderurlaub 25 Jahre Dienstjubiläum Sachsen
Verfasst: 18. Jun 2016, 17:26
In Sachsen erhält man nach dem Sächs. Beamtenrecht 1 Tag Sonderurlaub zum 25jährigen Dienstjubiläum.
Als Landesbediensteter beim Regierungspräsidium hieß es , dieser Tag ist frei aber zeitnah zu nehmen - also auch mal an einem Montag oder Freitag als verlängertes WE.
Nach Versetzung in die Kommune besteht die neue Personalstelle nun darauf, den freien Tag nur an dem Tag nehmen zu können, an dem das Dienstjubiläum stattfindet.
Frage
"wo ist geregelt, wann exakt dieser Tag Sonderurlaub für Dienstjubiläum zu nehmen ist....."
Sächsische Urlaubsverordnung
Vollzitat: Sächsische Urlaubsverordnung vom 1. Februar 1993 (SächsGVBl. 2004 S. 118), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 23. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 402) geändert worden ist
§ 11
Dienstjubiläum
Aus Anlass des 25-, 40- und 50-jährigen Dienstjubiläums erhält der Beamte unter Belassung der Bezüge einen Urlaubstag.
und
§ 17
Erteilung des Urlaubs
Der rechtzeitig zu beantragende Urlaub wird, soweit nichts anderes bestimmt ist, vom Dienstvorgesetzten, bei Leitern staatlicher Dienststellen von der vorgesetzten Dienstbehörde, erteilt. Die Leiter staatlicher Dienststellen dürfen sich im Rahmen der Urlaubsvorschriften in dringenden Fällen selbst beurlauben, soweit nichts anderes bestimmt ist.
regeln nicht wann dieser Urlaubstag zu nehmen ist.....
Als Landesbediensteter beim Regierungspräsidium hieß es , dieser Tag ist frei aber zeitnah zu nehmen - also auch mal an einem Montag oder Freitag als verlängertes WE.
Nach Versetzung in die Kommune besteht die neue Personalstelle nun darauf, den freien Tag nur an dem Tag nehmen zu können, an dem das Dienstjubiläum stattfindet.
Frage
"wo ist geregelt, wann exakt dieser Tag Sonderurlaub für Dienstjubiläum zu nehmen ist....."
Sächsische Urlaubsverordnung
Vollzitat: Sächsische Urlaubsverordnung vom 1. Februar 1993 (SächsGVBl. 2004 S. 118), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 23. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 402) geändert worden ist
§ 11
Dienstjubiläum
Aus Anlass des 25-, 40- und 50-jährigen Dienstjubiläums erhält der Beamte unter Belassung der Bezüge einen Urlaubstag.
und
§ 17
Erteilung des Urlaubs
Der rechtzeitig zu beantragende Urlaub wird, soweit nichts anderes bestimmt ist, vom Dienstvorgesetzten, bei Leitern staatlicher Dienststellen von der vorgesetzten Dienstbehörde, erteilt. Die Leiter staatlicher Dienststellen dürfen sich im Rahmen der Urlaubsvorschriften in dringenden Fällen selbst beurlauben, soweit nichts anderes bestimmt ist.
regeln nicht wann dieser Urlaubstag zu nehmen ist.....