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1 Tag Sonderurlaub 25 Jahre Dienstjubiläum Sachsen

Verfasst: 18. Jun 2016, 17:26
von silence
In Sachsen erhält man nach dem Sächs. Beamtenrecht 1 Tag Sonderurlaub zum 25jährigen Dienstjubiläum.
Als Landesbediensteter beim Regierungspräsidium hieß es , dieser Tag ist frei aber zeitnah zu nehmen - also auch mal an einem Montag oder Freitag als verlängertes WE.
Nach Versetzung in die Kommune besteht die neue Personalstelle nun darauf, den freien Tag nur an dem Tag nehmen zu können, an dem das Dienstjubiläum stattfindet.

Frage
"wo ist geregelt, wann exakt dieser Tag Sonderurlaub für Dienstjubiläum zu nehmen ist....."

Sächsische Urlaubsverordnung
Vollzitat: Sächsische Urlaubsverordnung vom 1. Februar 1993 (SächsGVBl. 2004 S. 118), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 23. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 402) geändert worden ist

§ 11
Dienstjubiläum
Aus Anlass des 25-, 40- und 50-jährigen Dienstjubiläums erhält der Beamte unter Belassung der Bezüge einen Urlaubstag.

und


§ 17
Erteilung des Urlaubs
Der rechtzeitig zu beantragende Urlaub wird, soweit nichts anderes bestimmt ist, vom Dienstvorgesetzten, bei Leitern staatlicher Dienststellen von der vorgesetzten Dienstbehörde, erteilt. Die Leiter staatlicher Dienststellen dürfen sich im Rahmen der Urlaubsvorschriften in dringenden Fällen selbst beurlauben, soweit nichts anderes bestimmt ist.

regeln nicht wann dieser Urlaubstag zu nehmen ist.....

Re: 1 Tag Sonderurlaub 25 Jahre Dienstjubiläum Sachsen

Verfasst: 19. Jun 2016, 00:19
von urbani
Hallo,
ich bin Bundesbeamtin, deshalb passt das nicht zu deiner Frage, aber meine Dienststelle hat mein Dienstjubiläum "vergessen". Als ich die dann darauf aufmerksam gemacht habe, wurde mir nachträglich die Urkunde übersandt bzw. auch 350 Euro Gratifikation. Zum freien Tag hat man mir ebenfalls nur mitgeteilt, dass ich den zeitnah nehmen soll. Ich hab jetzt den Tag Anfang August eingereicht und genehmigt bekommen - fast 1 Jahr nach meinem Dienstjubiläum! Es war ja nicht meine Schuld, dass die das vergessen haben.

Re: 1 Tag Sonderurlaub 25 Jahre Dienstjubiläum Sachsen

Verfasst: 20. Jun 2016, 22:45
von Baumschubser
silence hat geschrieben: Nach Versetzung in die Kommune besteht die neue Personalstelle nun darauf, den freien Tag nur an dem Tag nehmen zu können, an dem das Dienstjubiläum stattfindet.
Diese Forderung ist nach meiner bescheidenen Meinung Unsinn. Wenn der Tag auf einen Sonntag fällt, ist das ja schonmal gar nicht möglich. Auch zeitnah halte ich für nicht durchsetzbar. Urlaub ist immer ein Kalenderjahr gültig, bei uns (JVA in Sachsen) ist festgelegt, dass dieser komplett innerhalb des Kalenderjahres zu verplanen ist. Nur im Ausnahmefall kann Urlaub ins nächste Jahr mitgenommen werden, es gibt auch Regelungen zur Ansparung von Urlaub. Das gilt gleichermaßen für Zusatzurlaub zum 25. oder 40. Dienstjubuläum. Den Tag konnten sich alle Kollegen vollkommen frei legen, nur in den Dienstplan musste es passen.

Es gibt in deiner Dienststelle doch sicher eine Dienstanweisung zum Urlaub, möglicherweise darüber hinaus eine Dienstvereinbarung zwischen Personalrat und Chefetage. Da drin sid solche Sachen geregelt und was nicht geregelt ist, kann nicht einfach von oben diktiert werden. Das versuchen manche Chefs immer wieder gerne kraft ihrer Wassersuppe, aber dann muss man da mal kräftig reinspucken, verleiht dem Ganzen etwas Würze. :lol: :lol: :lol: