Entlassung ohne Entlassungsbescheid
Verfasst: 13. Mai 2016, 14:50
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
folgender Fall, auf welchen ich trotz intensiver Recherche bislang keine Antworten gefunden habe:
Beamter auf Widerruf im Landesdienst NRW stellt nach einem halben Jahr im Dienst schriftlich seinen Antrag auf Entlassung und wechselt zum angegebenen Zeitpunkt (rund 2 Wochen nach Antragsstellung) in ein öffentlich-rechtliches Arbeitsverhältnis. Der Dienstherr hat dies selbstverständlich registriert, auch ein Dienstzeugnis wurde bereits ausgestellt. Seit dem Antrag auf Entlassung liegt jedoch keinerlei schriftliche Bestätigung seitens des Dienstherren vor (Entlassungsbescheid o. Ä.), auch die Bezüge werden seit der Entlassung (vor über 2 Monaten) trotz eines erneuten Hinweises, dass die Bezüge weiterhin fließen, unverändert überwiesen. Auch eine Rückzahlungsaufforderung gab es bislang nicht.
In diesem Zusammenhang folgende Fragen:
1) Hat der Dienstherr einen Anspruch auf Rückzahlung der überzahlten Bezüge, solange noch kein offizieller Entlassungsbescheid ausgestellt wurde?
2) Lässt sich ein Entlassungsbescheid überhaupt rückwirkend ausstellen oder gilt dieser stets erst ab dem Zeitpunkt der Zustellung?
3) Verjähren Rückzahlungsansprüche?
4) Gibt es irgendetwas, was der (Ex-)Beamte noch tun müsste, außer den Hinweis zu erbringen, dass die Bezüge weiterhin gezahlt werden?
Ich danke euch im Voraus für eure Unterstützung und freue mich auf hilfreiche Meinungen!
Lieben Gruß und ein sonniges Pfingstwochenende
BeamtNRW
folgender Fall, auf welchen ich trotz intensiver Recherche bislang keine Antworten gefunden habe:
Beamter auf Widerruf im Landesdienst NRW stellt nach einem halben Jahr im Dienst schriftlich seinen Antrag auf Entlassung und wechselt zum angegebenen Zeitpunkt (rund 2 Wochen nach Antragsstellung) in ein öffentlich-rechtliches Arbeitsverhältnis. Der Dienstherr hat dies selbstverständlich registriert, auch ein Dienstzeugnis wurde bereits ausgestellt. Seit dem Antrag auf Entlassung liegt jedoch keinerlei schriftliche Bestätigung seitens des Dienstherren vor (Entlassungsbescheid o. Ä.), auch die Bezüge werden seit der Entlassung (vor über 2 Monaten) trotz eines erneuten Hinweises, dass die Bezüge weiterhin fließen, unverändert überwiesen. Auch eine Rückzahlungsaufforderung gab es bislang nicht.
In diesem Zusammenhang folgende Fragen:
1) Hat der Dienstherr einen Anspruch auf Rückzahlung der überzahlten Bezüge, solange noch kein offizieller Entlassungsbescheid ausgestellt wurde?
2) Lässt sich ein Entlassungsbescheid überhaupt rückwirkend ausstellen oder gilt dieser stets erst ab dem Zeitpunkt der Zustellung?
3) Verjähren Rückzahlungsansprüche?
4) Gibt es irgendetwas, was der (Ex-)Beamte noch tun müsste, außer den Hinweis zu erbringen, dass die Bezüge weiterhin gezahlt werden?
Ich danke euch im Voraus für eure Unterstützung und freue mich auf hilfreiche Meinungen!
Lieben Gruß und ein sonniges Pfingstwochenende
BeamtNRW