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Absage nach erfolgter Zusage

Verfasst: 10. Mai 2016, 07:43
von Sturmtief
Hallo an alle,
hier wendet sich ein ziemlich trauriger und hilfesuchender User an Euch.
Folgendes ist passiert: Ich hatte mich als Landesbeamter in eine Bundesbehörde beworben und dann nach einem langem Auswahlverfahren endlich vor 2 Monaten die ersehnte Einstellungszusage bekommen. Dann passierte nicht mehr viel und nun erhielt ich auf einmal eine Absage, ohne jede weitere Begründung.
Sehr Ihr irgendeine rechtliche Möglichkeit für mich, dass die erteilte Zusage doch noch umgesetzt werden könnte?
Viele Grüße und Danke vorab,
Euer Sturmtief

Re: Absage nach erfolgter Zusage

Verfasst: 10. Mai 2016, 08:29
von Sturmtief
Ja, das erfolgte schriftlich. Allerdings ganz allgemein ("Einstellung wird vorbereitet" und Bitte um Benennung eines Ansprechpartners) und ohne Rechtsbehelf.

Re: Absage nach erfolgter Zusage

Verfasst: 10. Mai 2016, 16:46
von Baumschubser
Widerspruch einlegen. Das kostet nichts und bringt die Gegenseite in Zugzwang, dir einen Bescheid zukommen zu lassen.

Re: Absage nach erfolgter Zusage

Verfasst: 13. Mai 2016, 18:44
von Silencium
Die Sachverhaltsangaben sind für eine fundierte Bewertung doch reichlich dürftig...

"Einstellung wird vorbereitet" hat nicht zwingend einen unmittelbaren Zusage-Charakter. Wurde mitgeteilt für wen man sich stattdessen entschieden hat?

Re: Absage nach erfolgter Zusage

Verfasst: 17. Mai 2016, 07:58
von Sturmtief
"Einstellung wird vorbereitet" wurde insofern konkretisiert, als dass Kontakt mit meiner jetzigen Behörde aufgenommen wurde für die Wechselverhandlungen und mir noch 1 Woche vor der Absage telefonisch versichert wurde, dass "alles okay" sei.
Der Sinneswandel wurde mir in einem Zweizeiler damit begründet, dass der Informationsaustausch innerhalb der Behörde nicht funktioniert hätte. Weiter wurde mir nichts mitgeteilt und somit auch niemand, für den man sich statt meiner entschieden hätte.

Re: Absage nach erfolgter Zusage

Verfasst: 22. Mai 2016, 19:52
von Silencium
Okay, also ich bleibe bei meiner Erst-Einschätzung; eine Zusicherung i. S. d. § 38 VwVfG liegt nicht vor, es fehlt schon an der Schriftform, selbst wenn mündlich da anderes verlautbart wurde. Gegen die Ablehnungsentscheidung stehen natürlich die entsprechenden Rechtsbehelfe (Widerspruch und Verpflichtungsklage in Gestalt der Versagungsgegenklage) zur Verfügung. Praktikabel wäre es aber, in Erfahrung zu bringen ob die Behörde bereits einen anderen Bewerber ernannt hat bzw. ernennen möchte. Dies muss zwar grunsätzlich 2 Wochen zuvor den abgelehnten Bewerbern mitgeteilt werden, wird es aber unterlassen und der Konkurrent ernannt, bestünde keine Möglichkeit mehr dagegen effektiv vorzugehen (Grundsatz der Ämterstabilität). Ab Mitteilung das beabsichtigt wird, einen anderen Bewerber zu ernennen bzw. den Dienstposten zuzuweisen, ist unverzüglicher Eilrechtsschutz über das Verwaltungsgericht geboten, denn wie bereits ausgeführt, kann eine erstmal erfolgte Ernennung bzw. Stellenbesetzung rechtlich kaum mehr rückgängig gemacht werden.

Re: Absage nach erfolgter Zusage

Verfasst: 23. Mai 2016, 07:23
von Sturmtief
Vielen Dank für die bisherigen Antworten, besonders an Dich, Silencium.
Ich muss dazu mal konkretisieren, dass die Zusage allerdings schriftlich (!) vorliegt. Ich lasse mich nun anwaltlich vertreten und bin mal gespannt auf das Ergebnis.

Re: Absage nach erfolgter Zusage

Verfasst: 23. Mai 2016, 19:19
von KaijuRim
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