Beihilfe beim Zahnarzt
Verfasst: 14. Mai 2008, 16:21
Liebe Forenteilnehmer,
leider wurden bei der Zahnarztrechnung (Krone) von der Beihilfe erhebliche Abstriche vorgenommen.
Für eine Aufbaufüllung (a) und die Ankerkrone(b) nahm der Zahnarzt den 3,5 fachen Satz. Er begründete dies:
a) 7 erhöhte Qualität, besondere Präzision, arbeiten mit Lupenbrille 12 Aufgrund geringer Mundöffnung und dem damit verbundenem Würgereiz
b) 33 erheblicher Präp.- und Eingliederungsaufwand wegen Verblendung, Präparation für Zirkonbrücke
Diese Begründung wurde von der Beihilfe nicht anerkannt, sondern der Sachbearbeiter erklärte mir, dass eine ausführliche patientenbezogene Begründung notwendig ist.
Kann mir da einer weiterhelfen?
Ist es richtig,
dass nur 60% der Laborkosten von der Beihilfe übernommen werden?
dass eine Eigenbeteiligung für die Verblendung pro Zahn von jeweils 80 € übernommen werden muss?
Viele Grüße
gode
leider wurden bei der Zahnarztrechnung (Krone) von der Beihilfe erhebliche Abstriche vorgenommen.
Für eine Aufbaufüllung (a) und die Ankerkrone(b) nahm der Zahnarzt den 3,5 fachen Satz. Er begründete dies:
a) 7 erhöhte Qualität, besondere Präzision, arbeiten mit Lupenbrille 12 Aufgrund geringer Mundöffnung und dem damit verbundenem Würgereiz
b) 33 erheblicher Präp.- und Eingliederungsaufwand wegen Verblendung, Präparation für Zirkonbrücke
Diese Begründung wurde von der Beihilfe nicht anerkannt, sondern der Sachbearbeiter erklärte mir, dass eine ausführliche patientenbezogene Begründung notwendig ist.
Kann mir da einer weiterhelfen?
Ist es richtig,
dass nur 60% der Laborkosten von der Beihilfe übernommen werden?
dass eine Eigenbeteiligung für die Verblendung pro Zahn von jeweils 80 € übernommen werden muss?
Viele Grüße
gode