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Antrag auf DDU

Verfasst: 21. Apr 2016, 14:40
von Chris77
Servus.

Gibt es Unterschiede ob der Beamte selber einen Antrag zum Zuruhesetzungsverfahren wegen DU stellt oder ob es vom Dienstherrn eingeleitet wird?

Finanziell
Reaktivierung
Usw.

Vielen Dank.

CHRISSI

Re: Antrag auf DDU

Verfasst: 22. Apr 2016, 18:45
von Chris77
Hallo.
NRW.
Dibedupp: Du sagst es gibt keinen Unterschied, ich meine aber, dass wenn man den Antrag selber stellt, nicht mehr nach der Zeit X auf Dienstfähigkeit geprüft wird.

Re: Antrag auf DDU

Verfasst: 25. Apr 2016, 00:04
von Buzzi
Hallo Chris77,
bin aus einer Kommune NRW und im Vorruhestand.
Dem Grunde nach ist es egal, welche Seite ein Ruhestandverfahren einleitet. Es geht auf jeden Fall über die Amtsärztin, die sicher Einwände hat, allenfalls Einschränkungen beschreibt, aber höchst selten Arbeitsunfähigkeit (weniger als 4 Std./täglich).
Der Personalleiter muss sich aber nicht an die Amtsärztlichen Empfehlungen halten, mit Blick auf den Stellenplan kann er eine Ruhestandslösuntg entscheiden.
Allerdings entscheiden auch unbekannte Dienstvorschriften der jew. Regierung mit, ob ein Soldgeber seine Beamten zügig los werden soll oder Auflagen bestehen, bezgl. Weiterbeschäftigung von Problem-Mitarbeitern. Letzteres scheint z.Zt. der Fall und somit führt ein selbst gestellter Antrag häufiger zu einer Senkung der Arbeitszeit und Unzufriedenheit, als dem Antragsziel.

Stellt der DH den Antrag hat es den Vorteil sich dagegen wehren zu können. Dies erwarten auch die Stellen für Soziales des DH und finden viell. eine Lösung. Auf jeden Fall verlängert es die Dauer der Lohnfortzahlung.
Andererseits ist das Bestreben nach Weiterbeschäftigung ebenfalls Motivation für behandelnde Ärzte. Man sollte nicht unterschätzen wie desinteressiert Ärzte an einen zu erwartenden oder selbst angeregten Versorgungsfall sind.

Re: Antrag auf DDU

Verfasst: 26. Apr 2016, 10:20
von Dienstunfall_L
Bei einem Antrag solltest du zusätzlich zu den genannten Punkten bedenken, dass dir auch Teildienst(un)fähigkeit bescheinigt werden könnte und prüfen, ob du die willst. Wenn du selber die Prüfung auslöst, hast du immerhin schon bestätigt, dass du dir keine volle Dienstfähigkeit "zutraust".
TeilDU kann natürlich auch Ergebnis einer nicht von dir initiierten Prüfung sein.

LG