Eingruppierung in Stufen - Hessen
Verfasst: 17. Apr 2016, 10:47
Hallo,
ich wurde zum 1.02.2013 Beamter auf Probe und bin nun mit Wirkung zum 1.3.16 Beamtin auf Lebenszeit (Landesbeamtin in Hessen). Ich hatte im Kopf, dass ich damit eine Erfahrungsstufe steigen würde, nun habe ich mich aber mal im Internet schlau gemacht und demnach müsste ich eigentlich schon nach 2 Jahren aufsteigen. Auf meiner Gehaltsabrechnung steht aber immer noch "Stufe 1".
Deshalb meine Frage:
Steigt man erst ab der Lebenszeitverbeamtung nach 2 Jahren auf? Oder ist meine Einstufung aus welchen Gründen auch immer falsch?
ich wurde zum 1.02.2013 Beamter auf Probe und bin nun mit Wirkung zum 1.3.16 Beamtin auf Lebenszeit (Landesbeamtin in Hessen). Ich hatte im Kopf, dass ich damit eine Erfahrungsstufe steigen würde, nun habe ich mich aber mal im Internet schlau gemacht und demnach müsste ich eigentlich schon nach 2 Jahren aufsteigen. Auf meiner Gehaltsabrechnung steht aber immer noch "Stufe 1".
Deshalb meine Frage:
Steigt man erst ab der Lebenszeitverbeamtung nach 2 Jahren auf? Oder ist meine Einstufung aus welchen Gründen auch immer falsch?