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Neue Stelle nach Beurlaubung - Lehrer BW

Verfasst: 19. Mär 2016, 08:16
von versuch
Hat man,wenn man in BW, z. B. ein Jahr beurlaubt war, kein Recht mehr an seine alte (Stamm-) Schule zurückzukommen?

Re: Neue Stelle nach Beurlaubung - Lehrer BW

Verfasst: 20. Mär 2016, 03:54
von Mikesch
Angabe ohne Gewähr und aus der Hüfte geschossen...
Beurlaubung beinhaltet das Wort Urlaub, d.h. an Deinem bisherigen Verhältnis ändert sich nichts.
http://www.gidf.de/Beurlaubung%20baden% ... Crttemberg

Re: Neue Stelle nach Beurlaubung - Lehrer BW

Verfasst: 20. Mär 2016, 07:45
von versuch
Du meinst also, ich habe vorher nicht versucht das herauszubekommen?
Unglaublich..
Bestätigt mich aber über die Kultur, die leider oft in unserem System herrscht

Re: Neue Stelle nach Beurlaubung - Lehrer BW

Verfasst: 20. Mär 2016, 12:28
von Mikesch
Genau, Dienstleistungsgesellschafft, lass Andere ihre Freizeit opfern und das sogar zu erwarten....
Ansonsten war ich sogar so frei, Dir eine Antwort zu liefern.

Re: Neue Stelle nach Beurlaubung - Lehrer BW

Verfasst: 20. Mär 2016, 13:01
von versuch
Die aber nicht zu stimmen scheint...deswegen ja der Thread.

Ein Forum ist übrigens für solche Fragen da.
Scheinst keine anderen Hobbys zu haben, was?

Re: Neue Stelle nach Beurlaubung - Lehrer BW

Verfasst: 20. Mär 2016, 13:53
von Blue Ice Ultra
versuch hat geschrieben:Hat man,wenn man in BW, z. B. ein Jahr beurlaubt war, kein Recht mehr an seine alte (Stamm-) Schule zurückzukommen?
Grundsätzlich gibt es keine Vorschrift die besagt das man das Recht hat. In Abhängigkeit von der Art des Urlaubs der genommen wurde kann es hausinterne Regelungen geben. In solchen Fällen ist aber weder Google noch das Forum der richtige Ansprechpartner sondern der Personalrat bzw. die Gleichstellungsstelle.