Seite 1 von 1
50% A11 50% A12 - Welche Besoldungsgruppe zählt?
Verfasst: 15. Mär 2016, 12:26
von NaDa
Ich beabsichtige mich auf eine 50% Stelle beim gleichen Dienstherren in einer höheren Besoldungsgruppe zu bewerben.
Meine aktuelle Stelle würde ich weiterhin mit 50% weiterführen.
Welche Besoldungsgruppe ist dann einschlägig?
Bundesland ist Ba-Wü.
Danke für Antworten!
Re: 50% A11 50% A12 - Welche Besoldungsgruppe zählt?
Verfasst: 15. Mär 2016, 13:22
von Torquemada
Dieses Konstrukt sieht das klassische Beamtenrecht nicht vor. Aber in einer Welt, die immer irrer wird....
Re: 50% A11 50% A12 - Welche Besoldungsgruppe zählt?
Verfasst: 20. Mär 2016, 14:00
von Blue Ice Ultra
...wird auch das nicht gehen. Einen Anspruch auf eine Beförderung gibt es eh nicht.
Re: 50% A11 50% A12 - Welche Besoldungsgruppe zählt?
Verfasst: 20. Mär 2016, 17:41
von Bananen-Willi
Blue Ice Ultra hat geschrieben:Einen Anspruch auf eine Beförderung gibt es eh nicht.
Das würde ich so nicht unterschreiben. Eine amtsangemessene Alimentation - sprich Besoldung- gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Beamtentums gem. Art. 33 Abs. 5 GG. Wer also ein höherwertiges Amt bekleidet, hat auch anspruch auf die höherwertigere Alimentation. Zu diesem merkwürdigen Gebilde hat Torquemada schon geschrieben, dass das Beamtenrecht dies nicht vorsieht, weswegen es hier auf eine Einzelfallentscheidung hinauslaufen wird, die auf die eine oder andere Seite fällt.
"Der Staat" drückt sich meiner Meinung nach immer mehr vor seiner Pflicht der amtsangemessen Alimentation, sei es nun durch jahrelange "Vertretungen" auf den höheren Posten oder indem man Leute "freiwillig" auf ihnen zustehende Rechte verzichten lässt. Bei uns gabs vor einigen Jahren ein Konstrukt, wonach man, um überhaupt für eine Laufbahn zugelassen zu werden, auf seine ihm zustehende Besoldung für das Eingangsamt verzichten musste.
Im Klartext: Anwärter für den mittleren Dienst mussten vor Zulassung zur Ausbildung unterschreiben, dass Sie zwar nach Bestehen der Laufbahnprüfung in eine Planstelle als Sekretär übernommen werden, für zwei Jahre aber nur nach A5 besoldet werden. Im Gehobenen Dienst war es ähnlich, man wurde nach der Laufbahnprüfung als Inspektor übernommen, bekam aber drei Jahre nur A8. Meiner Meinung nach ein Unding...und ist zwischenzeitlich auch wieder abgeschafft worden.
Um es nochmals zu verdeutlichen: Ich spreche nicht von den durchlässigen Laufbahnen, in denen man von A6 bis A10 durchbefördert werden kann, ohne das Aufgabengebiet zu wechseln, in diesem Falle haben Sie selbstverständlich recht, hier gibt es keinen Anspruch auf Beförderung. Auf entsprechend dotierten Dienstposten hingegen schon, und meiner Ansicht nach liegt diese Konstellation im Falle des TE vor.
Re: 50% A11 50% A12 - Welche Besoldungsgruppe zählt?
Verfasst: 20. Mär 2016, 21:28
von Torquemada
Das waren die Zeiten unter "Birne" Kohl mit seiner "geistig-moralischen Wende". Als uns anno 1982/83 erklärt wurde, dass Deutschland vor dem völligen Finanzkollaps stünde....
Das war eine der damaligen Sparmaßnahmen. Zeiten waren das...so ganz ohne Smartphones.
Re: 50% A11 50% A12 - Welche Besoldungsgruppe zählt?
Verfasst: 27. Mär 2016, 09:11
von Dipl_Finanzwirt
@Torquemada der Teilzeitbeamte entspricht ja auch nicht den hergebrachten Grundsätzen...
Um die Frage zu beantworten: Die Ausschreibung gibt die Wertigkeit des Dienstpostens an. Der ist die erste Vorraussetzung für eine Beförderung. Die zweite ist die Verfügbarkeit einer (Haushalts-)Planstelle und der dritte ist die Bestenauslese bei der konkreten Besetzung. Wenn du den zweiten 50 % Dienstposten bekommst wird dein Beschäftigungsumfang wieder 100% und die bleibst aber in A11 (wenn du das bisher schon bist). Evtl. wirkt es sich positiv auf die Befürderungsaussichten aus.
Die Amtsangemessene Alimentation bezieht sich halt auf das (dem Beamten) übertragene Amt und nicht auf die ausgeübte Tätigkeit, einer der wesentlichen Unterschiede zwischen Tarifbereich und Beamten, der immer wieder gerne vergessen wird...
ciao!