Seite 1 von 1
Witwenpension
Verfasst: 10. Mär 2016, 21:17
von rakamean
Beispiel Ehepaar seit mehr als 5 Jahren verheiratet - beide Bundesbeamte im Ruhestand - einer stirbt - wie hoch (in Prozent) ist die Witwen/r Pension? In der Regel sind es 55 %. Geht man leer aus, wenn die eigene Pension schon 71,75 % beträgt? Wer ist da der kompetente Ansprechpartner?

Re: Witwenpension
Verfasst: 20. Mär 2016, 13:46
von Blue Ice Ultra
Na, die Stelle die Deine Versorgungsbezüge zahlt.
Re: Witwenpension
Verfasst: 21. Mär 2016, 12:15
von Gertrud1927
Hallo. Wenn einer stirbt bekommt der Überlebende einen 2 Versorgungsbezug. Aus Beiden das Gesamteinkommen gibt es bis zu einer Höchstgrenze. Die ist fiktiv und wird für den 2 Vesorgungsfall berechnet. Gekürzt wird dann der 1 Versorgungsfall. Der 2 Versogungsbezug wird voll ausbezahlt. Das Gesamteinkommen beträgt mindestens eigener Versorgungsbezug plus 20% des Witwengeldes. Etwa so ist es kurz beschrieben, ganz genau steht es im BeamtVG § 54.
Re: Witwenpension
Verfasst: 21. Mär 2016, 21:39
von rakamean
Vielen Dank, so hatte ich es auch heraus gelesen, daß mind. 20 % des Witwengeldes bleiben. Bei Nachfragen beim Versorger erhält man KEINE genaue Auskunft, dies wär erst möglich, wenn der Fall eingetreten ist