Bayern: Unterschied Diensteintritt und Dienstzeitbeginn
Verfasst: 3. Mär 2016, 09:21
Guten Tag,
im LlbG wird von der Vorverlegung des Dienstzeitbeginns geredet und im BayBesG, von der Vorverlegung des Diensteintritts.
Jetzt frage ich mich konkret, worin besteht den nun der Unterschied?
So wäre es laut BayBesG nämlich möglich auch förderliche Zeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes sich anerkennen zu lassen, im LlbG sind nur Zeiten im öffentlichen Dienst relevant die zur Vorverlegung der Beschäftigungszeit führen können.
Ich verstehe wie gesagt nicht, warum das in 2 Gesetzen etwas unterschiedlich geregelt wird. Ruhegehaltsfähige Dienstzeit wird wiederum im BayBeamtVG geregelt....
Also alles für mich nicht klar erkenntlich, was den nun die Unterschiede sind.
Vielen Dank
im LlbG wird von der Vorverlegung des Dienstzeitbeginns geredet und im BayBesG, von der Vorverlegung des Diensteintritts.
Jetzt frage ich mich konkret, worin besteht den nun der Unterschied?
So wäre es laut BayBesG nämlich möglich auch förderliche Zeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes sich anerkennen zu lassen, im LlbG sind nur Zeiten im öffentlichen Dienst relevant die zur Vorverlegung der Beschäftigungszeit führen können.
Ich verstehe wie gesagt nicht, warum das in 2 Gesetzen etwas unterschiedlich geregelt wird. Ruhegehaltsfähige Dienstzeit wird wiederum im BayBeamtVG geregelt....
Also alles für mich nicht klar erkenntlich, was den nun die Unterschiede sind.
Vielen Dank