Anwärtersonderzuschlag
Verfasst: 29. Feb 2016, 18:13
Hallo!
Frage: Ab wann muss man den Anwärtersonderzuschlag nicht mehr zurück bezahlen? War das 5 Jahre nach bestehen der Laufbahnprüfung oder gilt die Frist ab der Verbeamtung als Anwärter?
Frage: Ab wann muss man den Anwärtersonderzuschlag nicht mehr zurück bezahlen? War das 5 Jahre nach bestehen der Laufbahnprüfung oder gilt die Frist ab der Verbeamtung als Anwärter?