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Anwärtersonderzuschlag

Verfasst: 29. Feb 2016, 18:13
von Tarzan
Hallo!
Frage: Ab wann muss man den Anwärtersonderzuschlag nicht mehr zurück bezahlen? War das 5 Jahre nach bestehen der Laufbahnprüfung oder gilt die Frist ab der Verbeamtung als Anwärter?

Re: Anwärtersonderzuschlag

Verfasst: 29. Feb 2016, 18:28
von Tarzan
Also ich meinte natürlich wenn ich kündigen würde.Und das ganze in RLP.

Re: Anwärtersonderzuschlag

Verfasst: 29. Feb 2016, 20:30
von El Pocho
Der Rückzahlungszeitraum beginnt mit dem Bestehen der Laufbahnprüfung.

Re: Anwärtersonderzuschlag

Verfasst: 2. Mär 2016, 19:18
von Tarzan
Ok.Danke!