Entscheidung zur Kostenübernahme
Verfasst: 11. Feb 2016, 11:23
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage zur Übernahme von Kosten, bzw. wer darüber zu entscheiden hat.
Situation:
Ein Kontroll-MRT steht an, soll nach ärztlicher Meinung jährlich gemacht werden, um evtl. Verschlechterungen, bzw. weitere Schädigungen, frühzeitig zu erkennen. Nun soll ein KV abgenickt werden (Eigenvorschlag der Beihilfe), der über mehrere Jahre so gültig bleibt, damit man nicht jedesmal die gesamte Prozedur der Genehmigung durchlaufen muss.
Der Versorgungsempfänger (VE) hat in der Stadt A gearbeitet, von dort kommt auch im Normalfall die Beihilfe. Des Weiteren ist der VE durch das Gesundheitsamt der Stadt A untersucht und wg DU in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden. Also dort auch bekannt.
Nun wurde für das "Absegnen" des KV, das Gesundheitsamt im Wohnbereich des Versorgungsempfängers (Stadt B) involviert, weil das Gesundheitsamt am Wohnort (laut Aussage Sachbearbeiter) zuständig sei.
Ist das so?
Kommt mir ein wenig Unlogisch vor, da man in Stadt B keinerlei Unterlagen vorliegen hat, man dort also bislang keine Kenntnis von mir hat.
Des Weiteren muss letztlich doch Stadt A zahlen, warum soll also Stadt B über die Ausgaben entscheiden?
Sollten noch Daten zur Beantwortung benötigt werden, bitte fragen
Ich bedanke mich und freue mich auf Rückmeldungen
ich habe mal eine Frage zur Übernahme von Kosten, bzw. wer darüber zu entscheiden hat.
Situation:
Ein Kontroll-MRT steht an, soll nach ärztlicher Meinung jährlich gemacht werden, um evtl. Verschlechterungen, bzw. weitere Schädigungen, frühzeitig zu erkennen. Nun soll ein KV abgenickt werden (Eigenvorschlag der Beihilfe), der über mehrere Jahre so gültig bleibt, damit man nicht jedesmal die gesamte Prozedur der Genehmigung durchlaufen muss.
Der Versorgungsempfänger (VE) hat in der Stadt A gearbeitet, von dort kommt auch im Normalfall die Beihilfe. Des Weiteren ist der VE durch das Gesundheitsamt der Stadt A untersucht und wg DU in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden. Also dort auch bekannt.
Nun wurde für das "Absegnen" des KV, das Gesundheitsamt im Wohnbereich des Versorgungsempfängers (Stadt B) involviert, weil das Gesundheitsamt am Wohnort (laut Aussage Sachbearbeiter) zuständig sei.
Ist das so?
Kommt mir ein wenig Unlogisch vor, da man in Stadt B keinerlei Unterlagen vorliegen hat, man dort also bislang keine Kenntnis von mir hat.
Des Weiteren muss letztlich doch Stadt A zahlen, warum soll also Stadt B über die Ausgaben entscheiden?
Sollten noch Daten zur Beantwortung benötigt werden, bitte fragen
Ich bedanke mich und freue mich auf Rückmeldungen