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Vorzeitiger Ruhestand

Verfasst: 7. Feb 2016, 10:38
von Irle5
Hallo zusammen.

Da ich erst seit heute hier angemeldet bin, weiß ich leider nicht ob diese Frage schon thematisiert wurde.
Ich hoffe trotzdem auf viele nützliche Antworten und bedanke mich im Voraus schon mal ganz herzlichst.
Zu meiner Person, ich bin Baujahr 1979 und seit 2010 im Mittleren Justizvollzugsdienst in NRW.
Nun zu meiner Frage: Meine Frau ist 8 Jahre älter als ich und geht auf Grund ihrer Tätigkeit mit 63 in Rente. Ich bin zu diesem Zeitpunkt also 55. Kann ich mich dann in den vorzeitigen Ruhestand versetzen lassen oder wird das dann wie eine Versetzung wegen DU behandelt? Ich muss regulär bis 62 arbeiten.

Vielen Dank

Re: Vorzeitiger Ruhestand

Verfasst: 8. Feb 2016, 20:29
von Torquemada
Verstehe ich das richtig, dass du eine Auskunft für die Rechtslage in 18 Jahren in einem Bundesland willst? :roll: :roll:

Re: Vorzeitiger Ruhestand

Verfasst: 9. Feb 2016, 13:41
von Irle5
Hallo Torquemada,

es soll keine Rechtsauskunft werden. Ich würde einfach gerne wissen ob es mit 55 möglich ist oder erst ab einem bestimmten Alter.

Danke

Re: Vorzeitiger Ruhestand

Verfasst: 9. Feb 2016, 17:05
von zeerookah
Klasse Frage :D
Aber ich glaube nicht mal "Der Papst" weiß was in 18 Jahren ist :wink:

Re: Vorzeitiger Ruhestand

Verfasst: 9. Feb 2016, 18:32
von Irle5
Danke dibedupp. Das ist auch das, was ich mir gedacht habe.
ZEEROOKAH: es ging nicht darum zu wissen was in 18 Jahren ist sondern darum ob es generell möglich wäre.

Re: Vorzeitiger Ruhestand

Verfasst: 9. Feb 2016, 18:50
von Torquemada
Wenn du weisst, dass du mit 62 in Ruhestand kannst (Info hast du auch bekommen), kannst du die nächsten Jahe die Gesetzeslage mitverfolgen.

Ernsthafter Tipp an dich:

Schließe eine Dienstunfähigkeitsversicherung ab. Dann kannst du das prima mit dem Renteneintritt deiner Frau "synchronisieren".