Beschäftigungsverbot bei Ruhestandsbeamten (DDU) der DPAG
Verfasst: 4. Feb 2016, 13:34
Hallo zusammen,
dies ist mein erster Beitrag und ich habe vorab vergeblich versucht, mich an einen bereits existierenden Thread anzuhängen da ich nichts passendes gefunden habe:
Kurz und knapp zur Sache: Ich, 48 Jahre werde in Kürze wg. DDU in den Ruhestand versetzt. Zusammen mit den Ruhestandsunterlagen habe ich auch mein (als Anlage beigefügtes) Merkblatt mit Hinweisen zum Beschäftigungsverbot bei Ruhestandsbeamten erhalten.
Dort steht. dass Beschäftigungen oder Erwerbstätigkeiten zu untersagen sind, wenn dienstliche Interessen beeinträchtigt werden. Dazu fallen insbesondere die Wettbewerbsverbote (ist ja auch logisch und verständlich).
Dann steht dort unter "Einschränkungen", dass unter dieses Beschäftigungsverbot nur Tätigkeiten fallen, nach Beendigung des Beamtenverhältnisses innerh. eines Zeitraums von 5 Jahren nach DDU aufgenommen wrden und mit den konkreten dienstlichen Aufgaben in den letzten 5 Dienstjahren im Zusammenhang stehen und durch die dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können. Ebenso logisch und verständlich, dass man als ehemaliger Zusteller nicht bei der Konkurrenz zustellt oder als Postbank-Berater für eine andere Bank tätig werden möchte.
Es wurden in diesem Schreiben auch einige Tätigkeiten wie z.B. Zeitungszustellung, Fahrten für Pizza-Services oder Apotheken genannt, die nicht unter das Verbot fallen.
Nun meine Frage:
Ich war in einem Backoffice der Post beschäfigt und dürfte nun innerhalb der kommenden 5 Jahre nicht einen 450 EUR-Minijob annehmen, der eine Bürotätigkeit beinhaltet die nichts mit meiner bisherigen Tätigkeit zu tun hat (außer eben einem PC und Office-Anwendungen)? Hier frage ich mich konkret, welche dienstlichen Interessen beeinträchtigt werden könnten. Grund für die DDU war u.a. die Tatsache, dass eine Tätigkeit in einem Großraumbüro nicht mehr möglich war.
Im Vorweg vielen Dank für Eure Antworten.
dies ist mein erster Beitrag und ich habe vorab vergeblich versucht, mich an einen bereits existierenden Thread anzuhängen da ich nichts passendes gefunden habe:
Kurz und knapp zur Sache: Ich, 48 Jahre werde in Kürze wg. DDU in den Ruhestand versetzt. Zusammen mit den Ruhestandsunterlagen habe ich auch mein (als Anlage beigefügtes) Merkblatt mit Hinweisen zum Beschäftigungsverbot bei Ruhestandsbeamten erhalten.
Dort steht. dass Beschäftigungen oder Erwerbstätigkeiten zu untersagen sind, wenn dienstliche Interessen beeinträchtigt werden. Dazu fallen insbesondere die Wettbewerbsverbote (ist ja auch logisch und verständlich).
Dann steht dort unter "Einschränkungen", dass unter dieses Beschäftigungsverbot nur Tätigkeiten fallen, nach Beendigung des Beamtenverhältnisses innerh. eines Zeitraums von 5 Jahren nach DDU aufgenommen wrden und mit den konkreten dienstlichen Aufgaben in den letzten 5 Dienstjahren im Zusammenhang stehen und durch die dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können. Ebenso logisch und verständlich, dass man als ehemaliger Zusteller nicht bei der Konkurrenz zustellt oder als Postbank-Berater für eine andere Bank tätig werden möchte.
Es wurden in diesem Schreiben auch einige Tätigkeiten wie z.B. Zeitungszustellung, Fahrten für Pizza-Services oder Apotheken genannt, die nicht unter das Verbot fallen.
Nun meine Frage:
Ich war in einem Backoffice der Post beschäfigt und dürfte nun innerhalb der kommenden 5 Jahre nicht einen 450 EUR-Minijob annehmen, der eine Bürotätigkeit beinhaltet die nichts mit meiner bisherigen Tätigkeit zu tun hat (außer eben einem PC und Office-Anwendungen)? Hier frage ich mich konkret, welche dienstlichen Interessen beeinträchtigt werden könnten. Grund für die DDU war u.a. die Tatsache, dass eine Tätigkeit in einem Großraumbüro nicht mehr möglich war.
Im Vorweg vielen Dank für Eure Antworten.