Pflichten aus der privaten Krankenversicherung
Verfasst: 18. Jan 2016, 22:42
Liebe Forum-Mitglieder,
ich habe hinsichtlich der privaten Krankenversicherung eine Frage, die mir unter den Nägeln brennt.
Es stellt sich mir die Frage, ob ich verpflichtet bin, Jahre nach Vertragsabschluss einer privaten Krankenversicherung neue Krankeitsbilder mitzuteilen. Letztlich würde die PKV ja nur von neuen Krankheiten erfahren, wenn Rechnungen zur Erstattung eingereicht werden.
Hintergrund meiner Frage ist die Tatsache, dass ich zu 50 % beihilfeberechtigt bin und sechs Jahre nach Vertragsabschluss eine Angstneurose diagnostiziert wurde. Zur Behandlung wurde mir ein Psychopharmaka verschrieben. Da ich ansonsten keine kostenintensiven ärztlichen Behandlungen hatte, habe ich über Jahre hinweg nie Arztrechnungen bei der PKV zur Begleichung eingereicht, da die Beitragsrückerstattung immer lukrativer war. Somit hat die PKV nie Kenntnis von meiner Angstneurose erlangt. Hätte ich die Diagnose dennoch der PKV mitteilen müssen, obwohl der Vertrag bereits seit 6 Jahren Bestand hatte? Oder begehe ich jetzt einen Denkfehler?
Ich freue mich über Antworten!
Viele Grüße
Nadine
ich habe hinsichtlich der privaten Krankenversicherung eine Frage, die mir unter den Nägeln brennt.
Es stellt sich mir die Frage, ob ich verpflichtet bin, Jahre nach Vertragsabschluss einer privaten Krankenversicherung neue Krankeitsbilder mitzuteilen. Letztlich würde die PKV ja nur von neuen Krankheiten erfahren, wenn Rechnungen zur Erstattung eingereicht werden.
Hintergrund meiner Frage ist die Tatsache, dass ich zu 50 % beihilfeberechtigt bin und sechs Jahre nach Vertragsabschluss eine Angstneurose diagnostiziert wurde. Zur Behandlung wurde mir ein Psychopharmaka verschrieben. Da ich ansonsten keine kostenintensiven ärztlichen Behandlungen hatte, habe ich über Jahre hinweg nie Arztrechnungen bei der PKV zur Begleichung eingereicht, da die Beitragsrückerstattung immer lukrativer war. Somit hat die PKV nie Kenntnis von meiner Angstneurose erlangt. Hätte ich die Diagnose dennoch der PKV mitteilen müssen, obwohl der Vertrag bereits seit 6 Jahren Bestand hatte? Oder begehe ich jetzt einen Denkfehler?
Ich freue mich über Antworten!
Viele Grüße
Nadine