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Unterhälftige TZ Beschäftigung NACH Elternzeit möglich?

Verfasst: 11. Jan 2016, 19:41
von tase
Guten Abend allerseits,
ich bin Landesbeamtin in Baden Württemberg. derzeit noch in Elternzeit möchte aber nach Ablauf derselbigen mit weniger als 50 % wieder starten. Angedacht sind max.30%. Ich weiß, dass das mal möglich war aber im aktuellen § 153 e LBG finde ich dazu nichts mehr bzw. nur noch möglich IN der Elterneit.
Kann mir jemand helfen? Ist das noch möglich falls ja mit wieviel % mindestens?
Danke im Voraus.
Tanja

Re: Unterhälftige TZ Beschäftigung NACH Elternzeit möglich?

Verfasst: 11. Jan 2016, 22:14
von Torquemada
tase hat geschrieben:Guten Abend allerseits,
ich bin Landesbeamtin in Baden Württemberg. derzeit noch in Elternzeit möchte aber nach Ablauf derselbigen mit weniger als 50 % wieder starten. Angedacht sind max.30%. Ich weiß, dass das mal möglich war aber im aktuellen § 153 e LBG finde ich dazu nichts mehr bzw. nur noch möglich IN der Elterneit.
Kann mir jemand helfen? Ist das noch möglich falls ja mit wieviel % mindestens?
Danke im Voraus.
Tanja

Einen § 153e Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg kann ich nicht finden.

Dagegen ist in § 69, Absatz 2 dieses Gesetzes dein Fall geregelt:

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?q ... 2010V12P69

Demnach kann in deinem Fall Teilzeit zwischen 25 und 50 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit genehmigt werden, wenn dienstliche Belange nicht entgegen stehen.

Re: Unterhälftige TZ Beschäftigung NACH Elternzeit möglich?

Verfasst: 12. Jan 2016, 12:59
von herr b
Ich kenne eine Dame die das auch wollte, dienstliche Belange standen jederzeit (angeblich) dagegen,
das Ende vom Lied ist mittlerweile das die Dame pensioniert wurde und jetzt auf 400€ was macht :lol:
Ohne Worte

Re: Unterhälftige TZ Beschäftigung NACH Elternzeit möglich?

Verfasst: 12. Jan 2016, 14:26
von Torquemada
herr b hat geschrieben:Ich kenne eine Dame die das auch wollte, dienstliche Belange standen jederzeit (angeblich) dagegen,
das Ende vom Lied ist mittlerweile das die Dame pensioniert wurde und jetzt auf 400€ was macht :lol:
Ohne Worte
So Anekdoten bringen nicht sehr viel weiter. In Analogie zur Rechtsprechung der Arbeitsgerichte bei Anträgen auf Teilzeit würde ich die Teilzeit schriftlich mit KONKRETEN Angaben höflich beantragen. Dazu gehört auch die Angabe der gewünschen Arbeitszeit( z.B. jweils 3 Stunden Montag bis Donnerstag im Zeitraum zwischen 8 und 13 Uhr).

Re: Unterhälftige TZ Beschäftigung NACH Elternzeit möglich?

Verfasst: 12. Jan 2016, 14:44
von herr b
Na da hast du natürlich recht Torquemada, Anekdoten bringen nicht viel weiter. Leider ist das doch die bittere Realität.
Wenn man als "Insider" die Beamtenrechtlichen Dinge etwas kennt weiss man doch was man zu machen hat... Traurig aber
wahr.

Re: Unterhälftige TZ Beschäftigung NACH Elternzeit möglich?

Verfasst: 12. Jan 2016, 14:51
von Torquemada
herr b hat geschrieben:Na da hast du natürlich recht Torquemada, Anekdoten bringen nicht viel weiter. Leider ist das doch die bittere Realität.
Wenn man als "Insider" die Beamtenrechtlichen Dinge etwas kennt weiss man doch was man zu machen hat... Traurig aber
wahr.
Nicht jede junge Mutter möchte in die Pension marschieren, um dann neben der Mindestpension ihren Traumjob auf Minijobbasis auszuüben.

Re: Unterhälftige TZ Beschäftigung NACH Elternzeit möglich?

Verfasst: 12. Jan 2016, 15:04
von herr b
Das stimmt. Aber die Erfahrung lehrt das es (jedenfalls) in unserer Dienststelle anders nicht funktioniert.
Traurig sowas, übel nehmen kann man denen es nicht.

Re: Unterhälftige TZ Beschäftigung NACH Elternzeit möglich?

Verfasst: 12. Jan 2016, 18:29
von tase
Vielen Dank für Ihre Hilfe! Hat mir sehr weitergeholfen!
Ich habe auch die Befürchtung, dass mir Steine in den Weg geworfen werden. Habe jedoch 3 kleine Kinder mit 9, 6 und 3 Jahren und kann nicht mehr als max.30% arbeiten. die Arbeitsstelle ist auch noch 30 km entfernt. Mein mann ist selbstständig und täglich 12 Stunden außer Haus.
Leider hat man als Beamtin nur theoretisch die Möglichkeit sich aus familiären Gründen weiter beurlauben zu lassen. In der Praxis kann sich das doch fast keiner leisten. Schließlich fällt dann die Beihilfe und die der Kinder weg. :-(

Re: Unterhälftige TZ Beschäftigung NACH Elternzeit möglich?

Verfasst: 12. Jan 2016, 18:37
von Torquemada
tase hat geschrieben: Leider hat man als Beamtin nur theoretisch die Möglichkeit sich aus familiären Gründen weiter beurlauben zu lassen. In der Praxis kann sich das doch fast keiner leisten. Schließlich fällt dann die Beihilfe und die der Kinder weg. :-(
Ich kenne viele Beamtinnen, die sich zur Kindererziehung beurlauben ließen. Teilweise bis das Kind 18 Jahre alt war. Gelebte Praxis.
Bei dir scheint eher eine KV-Fehlplanung vorzuliegen. Wäre dein Mann freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse (und das wird er nicht sein), könnten deine Kinder familienversichert werden.

Re: Unterhälftige TZ Beschäftigung NACH Elternzeit möglich?

Verfasst: 12. Jan 2016, 18:40
von tase
GEnauso ist es! Er ist leider auch privat krankenversichert....leider leider!
Würden wir heute auch nimmer so machen :-(