Familienzuschlag Stufe 1
Verfasst: 31. Dez 2015, 12:07
Hallo,
ich würde gerne etwas über den Verheiratetenanteil in Erfahrung bringen.
Ich bin seit Oktober 2011 Beamter und habe seit Juli 2010 eine Tochter mit meiner Lebensgefährtin. Wir sind nicht verheiratet, wohnen aber zusammen in einem Haushalt. Den Familienzuschlag 2 habe ich seit Oktober 2011 erhalten. Jetzt habe ich kürzlich durch einen Kollegen erfahren, dass mir der Zuschlag Stufe 1 ebenfalls zusteht.
Ich bin allerdings erst seit Juni 2014 im gemeinsamen Haushalt gemeldet. Ich hab es durch die Ausbildung und den Familienstress verdrängt mich vorher dort anzumelden. Meine Sachbearbeiterin meinte zu mir, dass der Familienzuschlag erst seit dem 01.06.2014 rückwirkend gezahlt werden kann. Aus dem Gesetz liest sich das für mich aber, dass der Zuschlag für die Zeit gewährt wird, in der man tatsächlich mit einem Kind zusammenlebt. Es geht nämlich um 3500€, die ich nicht einfach so verschenken möchte.
Ich hoffe mir kann jemand bei dieser Frage helfen, da ich mich im Streitfall auch anwaltliche Hilfe nehmen würde.
Gruß
ich würde gerne etwas über den Verheiratetenanteil in Erfahrung bringen.
Ich bin seit Oktober 2011 Beamter und habe seit Juli 2010 eine Tochter mit meiner Lebensgefährtin. Wir sind nicht verheiratet, wohnen aber zusammen in einem Haushalt. Den Familienzuschlag 2 habe ich seit Oktober 2011 erhalten. Jetzt habe ich kürzlich durch einen Kollegen erfahren, dass mir der Zuschlag Stufe 1 ebenfalls zusteht.
Ich bin allerdings erst seit Juni 2014 im gemeinsamen Haushalt gemeldet. Ich hab es durch die Ausbildung und den Familienstress verdrängt mich vorher dort anzumelden. Meine Sachbearbeiterin meinte zu mir, dass der Familienzuschlag erst seit dem 01.06.2014 rückwirkend gezahlt werden kann. Aus dem Gesetz liest sich das für mich aber, dass der Zuschlag für die Zeit gewährt wird, in der man tatsächlich mit einem Kind zusammenlebt. Es geht nämlich um 3500€, die ich nicht einfach so verschenken möchte.
Ich hoffe mir kann jemand bei dieser Frage helfen, da ich mich im Streitfall auch anwaltliche Hilfe nehmen würde.
Gruß