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Psychotherapie (in Probezeit) bei Beihilfe einreichen?

Verfasst: 30. Dez 2015, 12:14
von dingeling
Hallo zusammen,

ich habe dieses Jahr eine Planstelle als Berufsschullehrer angetreten und bin nun in der Probezeit. Seit Anfang diesen Jahres besuche ich 2-3 Mal pro Monat eine Psychotherapie, die ich bislang komplett selbst bezahle.

Ich habe zum einen Bedenken, mir den einen Teil der Kosten von der Beihilfe erstatten zu lassen, weil ich Angst habe, dass mir das in der Probezeit negativ angekreidet werden kann und meine Tauglichkeit in Frage gestellt wird.

Weiterhin reiche ich die Therapie nicht bei der PKV ein, weil ich auch hier Beitragssteigerungen befürchte.

Ich habe bereits Stunden mit Internetrecherche verbracht, konnte aber keine passenden Informationen finden.

Vielleicht kann mir hier wer weiterhelfen? Ich wäre euch wirklich sehr dankbar!

Re: Psychotherapie (in Probezeit) bei Beihilfe einreichen?

Verfasst: 30. Dez 2015, 17:45
von El Pocho
Fraglich ist es dann, was der Amtsarzt bei der Lebenszeitverbeamtung dazu sagt.

Ein kleiner vielleicht auch nicht ganz passender "Einwurf": Ein gewisser Pilot hat vor einiger Zeit auch seine psychischen Probleme dem Arbeitgeber verschwiegen.

Re: Psychotherapie (in Probezeit) bei Beihilfe einreichen?

Verfasst: 2. Jan 2016, 12:48
von Dipl_Finanzwirt
Hier ist sicher verschiedenes zu trennen:

Coaching ist inzwischen eine annerkannte Methode der Persönlichkeitsentwicklung. Mein Eindruck ist, dass auch die Therapie damit bei immer mehr Führungskräften eine gewisse Akzeptanz erfährt. Die Frage wird sein, ob du die Therapie auf Dauer von deinem kompletten Umfeld geheimhalten willst/kannst. Soweit zum Problem, dass es Tratsch geben könnte oder deine fachliche Eignung in Frage gestellt wird.

Vor der Lebenszeitverbeamtung kommt jedoch auch eine amtsärtztliche Untersuchung. Die Soll klären, ob zu befürchten ist, dass aus gesundheitlichen Gründen eine vorzeitigen Pensionierung zu erwarten ist - und nun rate Mal, was der häufigste Grund für vorzeitige Pensionierung bei Lehrern ist?
Das dort zu verheimlichen würde generell nicht raten. Zum einen ist es illegal, zum anderen gibt es (gerade wenn es tatsächlich zu Prblemen kommen sollte) auch bei privat bezahlten Therapien das Risiko, dass es rauskommt - und dann hast du ein richtiges Problem. Erfolgversprechender könnte sein, das Thema aufzuarbeiten und dann mit dem Therapeuten dem Amtsarzt darlegen zu können, dass es abgearbeitet ist und damit kein erhöhtes Risiko besteht.

ciao!

Re: Psychotherapie (in Probezeit) bei Beihilfe einreichen?

Verfasst: 2. Jan 2016, 18:01
von Seph
Ich kann auch nur davon abraten, bei der amtsärztlichen Untersuchung eine entsprechende Behandlung zu verschweigen. Fliegt das später auf, kann der betroffene Beamte durch Rücknahme der Ernennung aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden. Neben dem Verlust von Pensionsansprüchen wird dann u.U. zusätzlich der bereits gezahlte Sold zurück gefordert! (siehe hierzu z.B. BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 11.99)

Re: Psychotherapie (in Probezeit) bei Beihilfe einreichen?

Verfasst: 2. Jan 2016, 18:49
von Torquemada
Ich verstehe die ganze Frage nicht. Da der TS offenbar jetzt schon seine Behandlung völlig geheim halten will, was möchte er eigentlich fragen?

Wir wissen doch gar nicht, was der Grund der Behandlung ist. Und wenn er schon daran arbeitet, wirklich alles geheim zu halten, dann bringt dieses Forum doch nicht weiter.

Ratlos....

Re: Psychotherapie (in Probezeit) bei Beihilfe einreichen?

Verfasst: 5. Jan 2016, 12:42
von Blue Ice Ultra
Klare Antwort "nein". PTen sind i.d.R. genehmigungspflichtig, d.h. das eine bereits laufende Therapie beihilferechtlich gar nicht anerkannt werden kann (auch nicht als probatorische Sitzung). Neben den von den Vorpostern schon genannten Problemen die das ganze Vorgehen bei der LZ-Verbeamtung mit sich bringen kann.