Bin ich Herr über mein Überstundenkonto?
Verfasst: 29. Dez 2015, 19:33
Auf die Frage bin ich gekommen durch meine Frau. Die ist Krankenschwester und bei ihr ist es so, dass sie bestimmt, wann sie für geleistete Überstunden frei hat. Es ist bei ihr nicht zulässig, dass einfach von seiten der Dienstplanung frei eingeschrieben wird. Das gilt nicht für normale Wochenenddienste die abgegolten werden, sondern für echte zuätzliche Schichten oder für Stunden, die durch längere Arbeitszeit etc. entstanden sind.
Nun frage ich mich, ob es hierfür bei uns Beamten allgemeine Regeln gibt oder ob das nur in speziellen Dienstvereinbarungen der Länder oder einzelnen Dienststellen zu finden ist?
PS: Es gibt bei uns in der Dienststelle wohl eine Dienstvereinbarung zu Überstunden. Da wird aber nicht getrennt, wodurch die entstanden sind. Es ist wohl lediglich festgelegt, bis zu welcher Obergrenze man ansparen darf, wie man ggf. sich auszahklen lassen kann und wieviele Stunden man maximal am Stück abbummeln darf (max. 12 Wochen am Stück). Momentan ist es aber so, dass einfach auch zusätzliches frei eingetragen wird, da eigentlich jeder Plusstunden hat. Aber ist das zulässig????
Nun frage ich mich, ob es hierfür bei uns Beamten allgemeine Regeln gibt oder ob das nur in speziellen Dienstvereinbarungen der Länder oder einzelnen Dienststellen zu finden ist?
PS: Es gibt bei uns in der Dienststelle wohl eine Dienstvereinbarung zu Überstunden. Da wird aber nicht getrennt, wodurch die entstanden sind. Es ist wohl lediglich festgelegt, bis zu welcher Obergrenze man ansparen darf, wie man ggf. sich auszahklen lassen kann und wieviele Stunden man maximal am Stück abbummeln darf (max. 12 Wochen am Stück). Momentan ist es aber so, dass einfach auch zusätzliches frei eingetragen wird, da eigentlich jeder Plusstunden hat. Aber ist das zulässig????