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Krankschreibung oder Beschäftigungsverbot?

Verfasst: 23. Dez 2015, 14:48
von Anmula85
Hallo :)
Bin im Moment schwanger und kann nicht mehr arbeiten weil ich nur noch liegen darf.
Bin jetzt seit ca. 6 Wochen krank geschrieben. Meiner Frauenärztin ist es egal ob sie mich weiter krankschreibt oder ein Beschäftigungsverbot ausstellt, weil ich sowieso nicht wieder anfangen kann.
Macht es bei Beamten überhaupt einen Unterschied ob man nun Beschäftigungsverbot oder eine Krankschreibung hat? Wie siehts mit Urlaub / Lebensarbeitszeitkonto / Mutterschutz aus?

Re: Krankschreibung oder Beschäftigungsverbot?

Verfasst: 23. Dez 2015, 15:38
von Baumschubser
Ich würde das Beschäftigungsverbbot empfehlen, das ist endgültig. Eine Krankschreibung muss ja immer wieder erneuert werden. Alles, was du quasi "verpasst", erhältst du hinterher, also Urlaub, Überstunden etc. Da geht nichts verloren. Krankschreibung wie auch Beschäftigungsverbot enden automatisch mit Beginn des Mutterschutzes.

Re: Krankschreibung oder Beschäftigungsverbot?

Verfasst: 23. Dez 2015, 16:31
von Torquemada
Das richtige Mittel ist hier das Beschäftigungsverbot. Und das sollte die Ärztin eigentlich wissen.

Re: Krankschreibung oder Beschäftigungsverbot?

Verfasst: 23. Dez 2015, 16:56
von Anmula85
Was das "richtige Mittel" ist interessiert mich weniger.... mir kommt es auf den Unterschied bzw. Vor- und Nachteile der beiden Möglichkeiten an!

Re: Krankschreibung oder Beschäftigungsverbot?

Verfasst: 23. Dez 2015, 18:27
von Baumschubser
Der Vorteil am Beschäftigungsverbot ist, dass du nicht alle Nase lang eine Verlängrerung holen musst und auch niemand auf die Idee kommen kann, dich ggf. zum Amtsarzt zu schicken. Vom finanziellen Aspekt her ist es schnurz.

Re: Krankschreibung oder Beschäftigungsverbot?

Verfasst: 24. Dez 2015, 14:38
von Anmula85
Und wie sieht es mit dem Mutterschutz aus? Endet das BV automatisch 6 Wochen vor Geburt?
Wie sieht es mit dem Resturlaub bzw neuem Urlaub aus, bekomm ich trotz BV noch neuen Urlaub? Wann muss ich den alten nehmen?
Hat das BV oder die Krankschreibung auswirkungen aufs Elterngeld???

Danke.... und euch ein paar schöne Weihnachtstage!!!!

Re: Krankschreibung oder Beschäftigungsverbot?

Verfasst: 24. Dez 2015, 15:33
von Torquemada
Ums Elterngeld musst du dir keine Sorgen machen. Da zählt das Einkommen vorher. Als Beamtin ist es völlig egal. Dein Zahltag kommt.

Re: Krankschreibung oder Beschäftigungsverbot?

Verfasst: 24. Dez 2015, 18:51
von Baumschubser
Anmula85 hat geschrieben:Und wie sieht es mit dem Mutterschutz aus? Endet das BV automatisch 6 Wochen vor Geburt?
Wie sieht es mit dem Resturlaub bzw neuem Urlaub aus, bekomm ich trotz BV noch neuen Urlaub? Wann muss ich den alten nehmen?
Hat das BV oder die Krankschreibung auswirkungen aufs Elterngeld???

Danke.... und euch ein paar schöne Weihnachtstage!!!!
Sag mal, liest du überhaupt, was wir hier schreiben? Exakt diese Fragen hast du 3 Postings drüber schonmal gestellt und sie wurden dir beantwortet.