Beihilfe (DKV) verweigert Übernahme der Fahrtkosten.
Verfasst: 6. Dez 2015, 19:49
Hallo, und guten Abend in die Runde.
Ich habe einen kleinen Disput mit der Beihilfe (in meinem Fall als beurlaubter Beamter die DKV).
Es geht hier um die Übernahme der Fahrtkosten zu einer ambulanten Nachuntersuchung (MRT).
Ich muss an der Stelle kurz ausholen, ich hatte am 18.02.2015 eine Schädel OP, Entfernung eines sub. Hämatoms.
Bis heute leider ich unter Schwindel, aber das ist eine andere Sache..
Hier geht es um die entstanden Fahrtkosten zu einer Nachuntersuchung (MRT) die am 02.04.2015 stattfand.
Ich bin seit der OP aufgrund von damals sehr starkem Schwindel kein Auto gefahren, der Arzt hatte es mir auch für sechs Wochen untersagt.
Während dieser Zeit wurden alle Fahrten zum Arzt etc. freundlicherweise Familienmitglieder übernommen. Nur bei diesem einen Termin ging es nicht.
Lange Rede kurzer Sinn, die Beihilfe übernimmt die mir entstanden Kosten nicht. Ich soll Pflegestufe 2 oder 3 bzw. einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG", "BI" oder "H" nachweisen.
Einen solchen Ausweis besitzt ich (zum Glück) nicht.
Es gibt solche Nachweise bestimmt auch temporär, aber wie will ich jetzt noch meine "zeitweise Behinderung" nachweisen können? Es ist ja mittlerweile ein wenig Zeit vergangen.
Gibt es da noch eine Möglichkeit meine Kosten geltend zu machen? Ich möchte aber ungern zu einer Behörde gehen und einen Nachweis ausstellen lassen, für eine zeitweise Behinderung die mehr als ein halbes Jahr zurück liegt. Da werde ich ja ausgelacht.....
Vielleicht hat jemand von euch / Ihnen ja ähnliche Erfahrungen gemacht.
Bin für jeden Rat dankbar.
Viele Grüße
80er Jahre Fan
Ich habe einen kleinen Disput mit der Beihilfe (in meinem Fall als beurlaubter Beamter die DKV).
Es geht hier um die Übernahme der Fahrtkosten zu einer ambulanten Nachuntersuchung (MRT).
Ich muss an der Stelle kurz ausholen, ich hatte am 18.02.2015 eine Schädel OP, Entfernung eines sub. Hämatoms.
Bis heute leider ich unter Schwindel, aber das ist eine andere Sache..
Hier geht es um die entstanden Fahrtkosten zu einer Nachuntersuchung (MRT) die am 02.04.2015 stattfand.
Ich bin seit der OP aufgrund von damals sehr starkem Schwindel kein Auto gefahren, der Arzt hatte es mir auch für sechs Wochen untersagt.
Während dieser Zeit wurden alle Fahrten zum Arzt etc. freundlicherweise Familienmitglieder übernommen. Nur bei diesem einen Termin ging es nicht.
Lange Rede kurzer Sinn, die Beihilfe übernimmt die mir entstanden Kosten nicht. Ich soll Pflegestufe 2 oder 3 bzw. einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG", "BI" oder "H" nachweisen.
Einen solchen Ausweis besitzt ich (zum Glück) nicht.
Es gibt solche Nachweise bestimmt auch temporär, aber wie will ich jetzt noch meine "zeitweise Behinderung" nachweisen können? Es ist ja mittlerweile ein wenig Zeit vergangen.
Gibt es da noch eine Möglichkeit meine Kosten geltend zu machen? Ich möchte aber ungern zu einer Behörde gehen und einen Nachweis ausstellen lassen, für eine zeitweise Behinderung die mehr als ein halbes Jahr zurück liegt. Da werde ich ja ausgelacht.....
Vielleicht hat jemand von euch / Ihnen ja ähnliche Erfahrungen gemacht.
Bin für jeden Rat dankbar.
Viele Grüße
80er Jahre Fan