Beurteilung Behörde BW
Verfasst: 25. Nov 2015, 10:59
Ich habe mich als Lehrer auf eine Abteilungsleiterstelle beworben.
Da ich die letzten Jahre in einer Behörde gearbeitet habe, werde ich nach neuen Beurteilungsrichtlinien beurteilt, die sich an einer Vergleichsgruppe im Normalverteilungsschema orientieren.
D.h. im Schnitt bekommen alle eine 3, womit man gegen Bewerber aus dem Schuldienst chancenlos wäre.
Ist so eine Beurteilung juristisch korrekt?
Ich hatte davor immer 1er Beurteilungen, gehe jetzt aber davon aus, nicht mehr als eine 2er Beurteilung zu bekommen, womit ich schon raus wäre.
Da es eine Anlassbeurteilung ist. In welche Vergleichsgruppe wird man da gesteckt?
Da ich die letzten Jahre in einer Behörde gearbeitet habe, werde ich nach neuen Beurteilungsrichtlinien beurteilt, die sich an einer Vergleichsgruppe im Normalverteilungsschema orientieren.
D.h. im Schnitt bekommen alle eine 3, womit man gegen Bewerber aus dem Schuldienst chancenlos wäre.
Ist so eine Beurteilung juristisch korrekt?
Ich hatte davor immer 1er Beurteilungen, gehe jetzt aber davon aus, nicht mehr als eine 2er Beurteilung zu bekommen, womit ich schon raus wäre.
Da es eine Anlassbeurteilung ist. In welche Vergleichsgruppe wird man da gesteckt?