Ehefrau berücksichtigungsfähig UND gesetztlich versichert
Verfasst: 25. Nov 2015, 06:56
Hallo zusammen,
ich hätte mal eine Frage zu der Beihilfe, da das für mich absolutes Neuland ist.
Mein Mann ist seit 1990 bei der Bundeswehr; ich war immer gesetzlich versichert, solange ich berufstätig war. Durch eine schwere Krankheit bin ich seit 2011 Rentnerin und ebenfalls gesetzlich versichert.
Zusätzlich leide ich noch an einer Fettverteilungsstörung; hier hilft momentan nur eine Fettabsaugung aus medizinischen Gründen. Obwohl dies (noch) keine Kassenleistung ist (der GBA wird demnächst darüber entscheiden), hat mir meine KK 3 Operationen bewilligt, aber signalisiert, dass ich keine weiteren OP genehmigt bekomme.
Jedoch habe ich eine weitere OP auf eigene Kosten durchführen lassen, damit ich mit dieser Sache endlich abschließen konnte, da diese Krankheit auch starke Schmerzen verursacht.
Mein Mann ist dann von einer Sachbearbeiterin der Beihilfestelle angesprochen worden (er erzählte wohl von meiner Krankheit), dass ich u. U. als in der Beihilfe berücksichtigungsfähiges Familienmitglied gelte und dass wir versuchen sollten, einen Teil der von mir gezahlten Kosten erstattet zu bekommen.
Das habe ich getan und kurze Zeit später kam die Ablehnung, gegen die ich Widerspruch eingelegt habe. Mein Facharzt hat mir ein Gutachten ausgestellt, dass es sich hierbei nicht um eine kosmetische OP handelt, sondern um eine medizinisch notwendige OP handelt. Daraufhin bekam ich ein Schreiben, dass man die medizinische Notwendigkeit anerkennt und ich möchte noch eine Bescheinigung meiner KK einreichen, warum diese die OP nicht gezahlt haben. Meine KK hat ein Schreiben ausgestellt, dass sie bereits 3 OP gezahlt haben und sie somit keine weiteren Eingriffe zahlen, zumal es ja (noch) keine Kassenleistung ist.
Seit einer Woche habe ich nun das Geld der Beihilfestelle auf dem Konto. Da ich als Ehefrau zu 70 % berücksichtigungsfähig bin, wundere ich mich nun, warum von der Gesamtrechnung nur 35 % überwiesen wurden. Einen Bescheid habe ich komischerweise noch nicht.
Ich werde auch direkt bei der Beihilfestelle nachfrage, wollte aber erst den Bescheid abwarten und hier mal nachfragen, ob jemand damit schon ähnliche Erfahrungen gemacht hat? Mir kam in den Sinn, dass die Beihilfe vielleicht der Meinung ist, dass die restlichen 35 % von der KK zu zahlen wären?
Ich hoffe, dass ich bald einen Bescheid in der Hand halte und weiß, warum man mir die Hälfte überwiesen hat?
Bitte entschuldigt den langen Beitrag, aber ich habe mit der Beihilfe noch nie etwas zu tun gehabt.
LG
aidafan301286
ich hätte mal eine Frage zu der Beihilfe, da das für mich absolutes Neuland ist.
Mein Mann ist seit 1990 bei der Bundeswehr; ich war immer gesetzlich versichert, solange ich berufstätig war. Durch eine schwere Krankheit bin ich seit 2011 Rentnerin und ebenfalls gesetzlich versichert.
Zusätzlich leide ich noch an einer Fettverteilungsstörung; hier hilft momentan nur eine Fettabsaugung aus medizinischen Gründen. Obwohl dies (noch) keine Kassenleistung ist (der GBA wird demnächst darüber entscheiden), hat mir meine KK 3 Operationen bewilligt, aber signalisiert, dass ich keine weiteren OP genehmigt bekomme.
Jedoch habe ich eine weitere OP auf eigene Kosten durchführen lassen, damit ich mit dieser Sache endlich abschließen konnte, da diese Krankheit auch starke Schmerzen verursacht.
Mein Mann ist dann von einer Sachbearbeiterin der Beihilfestelle angesprochen worden (er erzählte wohl von meiner Krankheit), dass ich u. U. als in der Beihilfe berücksichtigungsfähiges Familienmitglied gelte und dass wir versuchen sollten, einen Teil der von mir gezahlten Kosten erstattet zu bekommen.
Das habe ich getan und kurze Zeit später kam die Ablehnung, gegen die ich Widerspruch eingelegt habe. Mein Facharzt hat mir ein Gutachten ausgestellt, dass es sich hierbei nicht um eine kosmetische OP handelt, sondern um eine medizinisch notwendige OP handelt. Daraufhin bekam ich ein Schreiben, dass man die medizinische Notwendigkeit anerkennt und ich möchte noch eine Bescheinigung meiner KK einreichen, warum diese die OP nicht gezahlt haben. Meine KK hat ein Schreiben ausgestellt, dass sie bereits 3 OP gezahlt haben und sie somit keine weiteren Eingriffe zahlen, zumal es ja (noch) keine Kassenleistung ist.
Seit einer Woche habe ich nun das Geld der Beihilfestelle auf dem Konto. Da ich als Ehefrau zu 70 % berücksichtigungsfähig bin, wundere ich mich nun, warum von der Gesamtrechnung nur 35 % überwiesen wurden. Einen Bescheid habe ich komischerweise noch nicht.
Ich werde auch direkt bei der Beihilfestelle nachfrage, wollte aber erst den Bescheid abwarten und hier mal nachfragen, ob jemand damit schon ähnliche Erfahrungen gemacht hat? Mir kam in den Sinn, dass die Beihilfe vielleicht der Meinung ist, dass die restlichen 35 % von der KK zu zahlen wären?
Ich hoffe, dass ich bald einen Bescheid in der Hand halte und weiß, warum man mir die Hälfte überwiesen hat?
Bitte entschuldigt den langen Beitrag, aber ich habe mit der Beihilfe noch nie etwas zu tun gehabt.
LG
aidafan301286